Was ist eine Abgeltungssteuer und was eine Kapitalertragssteuer?

Was ist eine Abgeltungssteuer und was eine Kapitalertragssteuer?

Sicher hast Du schon öfter das Wort Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer gehört. Diese Steuer ist dann relevant, wenn Du Gewinne auf Kapitalerträge erzählst. Unter diesen Gewinnen kann es sich um Zinsen, Dividenden oder auch um Kursgewinne von Aktien und Fonds handeln.

Was sind Kapitalerträge?

Wie der Name schon sagt, sind Kapitalerträge Gewinne aus Kapitalanlagen. Legst Du also einen Teil Deines Geldes in Aktien oder Fonds, oder auch in Sparpläne an, möchtest Du in der Regel damit Geld verdienen. Dieser Verdienst wird Dir entweder als Dividende oder als Kursgewinnen Deiner Anlagen ausgezahlt. Den Kursgewinn kannst Du natürlich dann nutzen, wenn Du Deinen Aktienbestand mit Gewinn verkaufst. Dividenden kannst Du entweder in regelmäßigen Abständen auszahlen lassen, oder automatisch wieder reinvestieren.

Hast Du einen Sparplan oder Dein Geld auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto angelegt, bekommst Du dafür Zinsen. Derzeit sind die Zinssätze allerdings sehr gering. Dennoch handelt es sich um Einnahmen, für die Du die Abgeltungssteuer zu entrichten hast.

Merke also: Hast Du zu viel Geld und lässt Du es für Dich arbeiten, machst Du damit einen Gewinn. Durch die Abgeltungssteuer freut sich das Finanzamt über Deine Gewinne.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Nun fragst Du Dich sicher, wie viel Abgeltungssteuer Du an das Finanzamt abführen musst. Deswegen schauen wir uns einmal an, wo das eigentlich steht. Die wichtigen Informationen findest Du im § 32d des Einkommensteuergesetzes. In § 32d „Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen steht, dass die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 % beträgt.

“Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent.“

Allerdings gibt es hier wieder weitere Ausnahmen, die sowohl im § 32d selbst, als auch im § 20 des Einkommensteuergesetzes aufgeführt sind. Im § 20 Absatz 8 sind Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwechsel gemeint.

Kannst Du einen Freibetrag für die Abgeltungssteuer erhalten?

Ja, Du musst nicht für jeden einzelnen Cent Kapitalertragssteuern zahlen. Denn Kapitaleinkünfte sind pro Jahr bis zu 801 Euro pro Sparer steuerfrei. Solange Deine Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen unterhalb von 801 Euro liegen, musst Du keine Abgeltungssteuer an den Fiskus abführen. Für Ehepaare beträgt der Freibetrag das Doppelte, also 1.602 Euro.

Diese Beträge kennen wir übrigens schon unter dem Wort „Sparer-Pauschbetrag“. Dieser ist geregelt im § 44a „Abstandnahme vom Steuerabzug“:

„…Soweit die Kapitalerträge, die einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gläubiger zufließen, zusammen mit den Kapitalerträgen, für die die Kapitalertragsteuer nach § 44b zu erstatten ist oder nach Absatz 10 kein Steuerabzug vorzunehmen ist, den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 nicht übersteigen, ist ein Steuerabzug nicht vorzunehmen…

Nur so zum Spaß möchten wir dir einen Teil des § 44 „Entrichtung der Kapitalertragssteuer“ zitieren. Er ist ein Beispiel für unsere deutsche Behördensprache und kann nicht in einfache Worte übersetzt werden (bei Desinteresse einfach überlesen):

„…Schuldner der Kapitalertragsteuer ist in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7b und 8 bis 12 sowie Satz 2 der Gläubiger der Kapitalerträge. 2 Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen.3 In diesem Zeitpunkt haben in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 bis 4 sowie 7a und 7b der Schuldner der Kapitalerträge, jedoch in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 die für den Verkäufer der Wertpapiere den Verkaufsauftrag ausführende Stelle im Sinne des Satzes 4 Nummer 1, und in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 die die Kapitalerträge auszahlende Stelle den Steuerabzug unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen…

Zurück zum Freibetrag.

Diesen Freistellungsauftrag darfst Du beliebig auf mehrere Finanzinstitute verteilen. So kannst Du bei einer Bank, 50 Euro angeben, während Du bei der nächsten Bank vielleicht sogar 300 Euro angeben solltest. Wichtig ist, dass Du in Summe nicht über Deinen Freibetrag von 801 Euro oder 1602 Euro kommst. Hast Du vergessen, den Freibetrag zu beantragen, kannst Du Dir auch die abgeführte Abgeltungssteuer in Deiner Steuererklärung zurückholen. Dabei musst Du in Deiner Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ausfüllen.

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Wie kannst Du den Sparer-Pauschbetrag beantragen?

Damit die Abgeltungsteuer gar nicht erst von Deinem Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt wird, solltest Du also einen Freistellungsauftrag an das Kreditinstitut erteilen. Dabei musst Du Deine Steueridentifikationsnummer angeben. Die Steueridentifikationsnummer ist eine Nummer, die Dir persönlich zugewiesen wurde und besteht aus elf Ziffern.

Gibt es einen Unterschied zwischen Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer?

Bei uns werden die beiden Begriffe Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer meist im gleichen Zusammenhang verwendet. Das ist im Sinne des Steuerrechts richtig. Für die steuerliche Behandlung der Kapitalerträge ist es völlig irrelevant, wie diese Wörter benutzt werden, da die Vorgaben die gleiche sind. Wenn Du bei einem Finanzinstitut, bspw. bei Scalable Capital oder der ING ein Wertpapierdepot hast, dann wird die Abgeltungssteuer automatisch an den Fiskus abgeführt. Damit ist Deine Steuer abgegolten. So erklärt sich der Begriff „Abgeltungssteuer“. Wenn Dein Broker bspw. im Ausland ist und keine Abgaben an das deutsche Finanzamt leistet, dann musst Du selbst dafür sorgen, diese Steuern zu entrichten. In diesem Fall spricht man meistens von einer Kapitalertragssteuer. Im steuerrechtlichen Sinne sind aber beide Begriffe als Synonyme zulässig.

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