Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – vermeide hohe Steuern

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – vermeide hohe Steuern

Wenn du Kapitalerträge erzielst, musst du die Abgeltungssteuer bezahlen, zusätzlich kann noch eine Quellensteuer fällig werden und du kannst das Doppelbesteuerungsabkommen nutzen.

Hä? Was soll denn das sein? Worin liegt der Unterschied zwischen einer Abgeltungsteuer und einer Quellensteuer? Wir verraten dir das Zusammenspiel der drei Begriffe.

Welche Steuern zahlst du auf Kapitalerträge?

Die Abgeltungssteuer zahlst du für alle Kapitalerträge. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Kapitalerträge in Deutschland oder im Ausland erzielst. Wenn du dein Vermögen absichern möchtest, dann solltest du nicht nur in einzelne Branchen streuen, sondern auch in unterschiedliche Länder. Als Aktionär hast du so verschiedene Aktien, unterschiedlicher Währungen in deinem Depot.

Verkaufst du diese Aktien mit einem Gewinn, schlägt der Fiskus doppelt zu und wenn du Pech hast, führst du deine Steuern in zwei Ländern ab. Beide Male musst du eine Kapitalertragssteuer zahlen, wie auch immer diese in dem entsprechenden Land heißt. Lebst du in Deutschland und hältst Aktien deutscher Unternehmen, dann fällt lediglich die Abgeltungssteuer an. Sind die Aktien aus einem anderen Land, dann musst du gegebenenfalls sogenannte Quellensteuern ins Ausland zahlen.

Damit ist die Quellensteuer nichts Anderes als die Abgeltungsteuer im Ausland für Menschen, die nicht in dem Land steuerpflichtig sind. Diese kann die ausländische Finanzbehörde von ausländischen Investoren einziehen, was dann Quellensteuer genannt wird. Blöd ist, dass du an das jeweilige Land die Quellensteuer und in Deutschland zusätzlich eine Abgeltungssteuer entrichten musst.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Eine derartige Doppelbesteuerung kann deinen Gewinn erheblich schmälern. Daher solltest du dich mit dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen beschäftigten. So kannst du die teure Doppelbesteuerung vermeiden und deine Erträge maximieren.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen wird zwischen zwei Ländern vereinbart, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die offizielle Bezeichnung lautet „Abkommen zur Vermeidung der Doppelsteuer“. Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der verbindlich zwischen zwei Staaten ausgehandelt wird. Mit dem DBA soll vermieden werden, dass du in dem einen Land und in dem anderen Land Steuern zahlst.

Deutschland hat mit vielen Ländern der Erde ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.

Wie funktioniert ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Wenn zwischen zwei Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt wurde, dann wird die Quellensteuer meist von deiner Depotbank direkt abgeführt. Allerdings kannst du die Quellensteuer auf deine in Deutschland zu zahlende Abgeltungssteuer anrechnen lassen und musst so nicht doppelt bezahlen. Das möchten wir dir am Beispiel der US-Aktien näher erklären, weil sich diese hervorragend für die Dividendenstrategie eignen.

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Sofern dir Dividenden ausgezahlt werden, erhebt die USA 15 % Quellensteuer, wenn du ein ausländischer Investor ohne US-Steuerwohnsitz bist. Ohne DBA müsstest du 15 % der Dividende an die USA zahlen und zusätzlich 25 % Abgeltungssteuer (auch Kapitalertragssteuer genannt) in Deutschland abführen.

Deine Steuerbelastung läge in dem Fall bei 40 %. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA besagt aber, dass du die bereits 15 % gezahlte Quellensteuern auf deine Abgeltungssteuer anrechnen lassen kannst. Die meisten Depotanbieter führen die Quellensteuer direkt ab. Demzufolge musst du deine Kapitalerträge in Deutschland nur noch mit 10 % versteuern, um insgesamt deine 25%ige Kapitalertragssteuer zu entrichten. Eine Doppelbesteuerung entfällt.

Gibt es Länder ohne Quellensteuer?

Ja, es gibt einige Länder, in denen keine Quellensteuer erhoben wird. Welche das sind, verraten wir dir in diesem Beitrag.

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