Mit der Hausratversicherung das eigene Hab und Gut absichern

Mit der Hausratversicherung das eigene Hab und Gut absichern

Anders als die Haftpflichtversicherung, dient die Hausratversicherung dazu, die Schäden am eigenen Inventar zu erstatten. In Analogie zum Unfall mit dem eigenen PKW, reguliert die Haftpflicht alle Schäden, die einem Dritten zugefügt werden. Die Hausratversicherung übernimmt die eigenen Schäden in der Wohnung, wie die KFZ Kasko die Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet.

Neben der Haftpflicht, wo es um Millionenschäden gehen kann, hält sich die Versicherungssumme in der Hausratversicherung in Grenzen. Jedenfalls beim Otto Normalbürger. Wenn Sie keine teuren Gemälde oder sonstige Luxusgüter in Wohnung oder Haus abzusichern haben, dann bleibt auch der jährliche Beitrag geringer.

Welche Alltagsbeispiele für zu einem Schaden am Hausrat?

Ein Wasserschaden zieht bekanntlich nicht nur ein neues Wasserrohr nach sich. Teppich und Möbel können hinüber sein. Das Fahrrad wurde im Keller zwar angeschlossen, ist aber trotzdem weg? Der Fernseher und Omas Vase sind geklaut, der Fleischklopfer fällt auf die Ceranfeld Platte. All das sind Schäden am eigene Hab und Gut und müssen repariert oder ersetzt werden.

Was genau versteht man unter Hausrat?

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die sich in den eigenen vier Wänden befinden. Das sind kleinere Haushaltsgegenstände wie Gabel, Messer und Tassen. Aber auch die Couch, der Schrank und die Waschmaschine zählen dazu. Verbrennt die Kleidung durch einen Brand, wird diese ebenfalls ersetzt. Wer sich die Mühe macht und die ganzen einzelnen Posten zusammenzählt, wird erstaunt sein, welche Summe am Ende zusammenkommt.

Ein Fahrrad gehört im Prinzip auch zu den persönlichen Gegenständen, die einen Schaden nehmen können. Allerdings ist dafür meist ein separater Baustein zu buchen. Einen weiteren Sonderfall nehmen Glasschäden ein.

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Im Prinzip profitiert jeder von der Versicherung, sofern ein Schaden vorliegt und Geld bezahlt werden muss. Wer bereit ist, kleinere Schäden selbst zu begleichen und das zerschlagene Geschirr nach dem Ehestreit selbst zu bezahlen, der wird nicht über eine entsprechende Versicherung nachdenken. Allerdings kann ein Brand nicht nur einen finanziell überschaubaren Schaden verursachen, sondern in die tausende gehen. Wer nicht bereit ist, dies aus eigener Tasche zu bezahlen, die Urlaubskasse anzugreifen oder ein Darlehen aufzunehmen, der sollte die Hausratversicherung abschließen. Eben auch dann, wenn ein Ersatz nicht schnell möglich ist und sich doch der eine oder andere wertvolle Gegenstand in den eigenen vier Wänden befindet.

Welche Schäden werden versichert?

In den meisten Tarifen sind mindestens Schäden durch Sturm, Wasser und Feuer abgedeckt.

Ein Wasserschaden kann nicht nur aufgrund eines geplatzten Rohes entstehen. Auch ein auslaufendes Aquarium und Regenwasser kann Schäden mit hohem finanziellen Belastungen nach sich ziehen. Denn Wasser hat die dumme Angewohnheit, sich quer durch das Bauwerk zu ziehen und dort alles schön feucht zu machen. Wird ein Wasserschaden nicht beseitigt, gibt es Probleme durch Schimmel und Rost. Der Bodenbelag ist hinüber, das passiert auch mit der Tapete an den Wänden.

Schäden durch Feuer beschränken sich nicht nur auf die Feuerstelle, denn auch Rauch und Ruß ist nicht einfach zu entfernen. Eine aufwendige Sanierung ist notwendig.

Wie sieht es aus mit Schäden durch übermäßige Hitze? Eine große Wärme kann nicht nur durch ein Feuer entstehen. Die sogenannten Sengschäden kann man mit dem Plastikeimer auf der Herdplatte beobachten. Es stinkt nicht nur und brennt auch nicht. Die Plastik sieht am Ende ganz anders aus als vorher und der Rauch ist sehr, sehr giftig.

Überspannung und Blitz können Elektrogeräte zerstören und so Fernseher und Computer unbrauchbar machen. Der Sturm schlägt das Fenster auf und zerstört das Inventar.

Hier stellt sich nun die Frage, ob auch Schäden durch Naturgewalten abgesichert sind. So müssen Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmungen separat abgeschlossen werden. Dafür ist ein extra Beitrag notwendig. Diese eben genannten Schäden werden durch eine sogenannte Elementarschadenversicherung ergänzt.

Wie sieht es mit Einbruch und Diebstahl aus? Klar, das sollte auf jeden Fall ein Bestandteil des Vertrages sein.

Beschränkt sich die Hausratversicherung nur auf Wohnung oder Haus?

Der Geltungsbereich ist im jeweiligen Vertrag definiert. Allerdings gehört zum Haushalt nicht nur die Wohnung an sich, sondern auch Kellerräume, Balkone und Terrassen. Sogar die Gartenmöbel sind dabei. Selbst Räume in der Nähe der Wohnung, die privat genutzt werden, sind Bestandteil der Hausratversicherung. Schön und meist unbekannt ist die Tatsache, dass eine Hausratversicherung nicht nur die eigenen vier Wände versichert. Auf Reisen im Ausland ist der Hausrat insofern geschützt, als das private Gegenstände über eine sogenannte Außenversicherung abgedeckt sind.

Was bedeutet „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“?

Grundsätzlich zahlt eine Versicherung nur, wenn Sie keine Verantwortung für den Schaden tragen. Wer den Herd anstellt, die Küche verlässt und den Müll hinausbringt, trifft die Nachbarin und kommt ins Gespräch. Nach einer Weile (größtenteils erscheint sie einem sehr kurz) fängt es an zu muffeln und zu qualmen. Man geht nicht raus, wenn der Herd an ist. In dem Fall wäre eine grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen und die Versicherung zahlt nicht. Dennoch lässt sich dieser Fall versichern. Daher sollten Sie darauf achten, dass der Passus „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ im Versicherungsvertrag auftaucht. In dem Fall zahlt die Versicherung auch bei Fahrlässigkeit. Allerdings kann es sein, dass die Versicherungssumme kleiner ist. Die genauen Bedingungen stehen aber im Vertrag.

Schäden durch Rauch und Ruß sind sehr ekelhaft

In der Regel sind Schäden durch einen Brand, also Feuer, mit dem Versicherungsvertrag abgedeckt. Die Folgeschäden des Feuers, also Ruch und Rauch auch. Was aber, wenn kein Feuer der Grund für Ruch und Rauch ist? Das ist der berühmte Blumentopf auf dem Herd, dieser stinkende und schmelzende Kunststoff. Der Rauch setzt sich so gut wie überall ab. Der Geruch bleibt ewig. Ruß ist noch viel gemeiner, die Schäden sind verheerend. Auch Überspannung kann teure Reparaturen nach sich ziehen.

Wann ist der Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung abgedeckt?

Wenn das Rad in der eigenen Wohnung durch einen Einbruch gestohlen wird, also es sich um die verschlossene Wohnung handelt, zählt es zum Hausrat und ist versichert. Im allgemein zugänglichem Fahrradkeller oder vorm Supermarkt kann dies anders aussehen. Für den Fall muss das Fahrrad separat versichert werden. Die Bedingung für den Versicherungsschutz ist aber, dass das Rad mit einem Schloss gesichert war.

Wann ist eine zusätzliche Wasserschadenversicherung notwendig?

Schäden durch austretendes Leitungswasser aus dem Wasserrohr ist im Grundtarif versichert. Dieser Versicherungsschutz greift aber nicht mehr bei künstlichen Wasserreservoirs. So sind Schäden durch ein defektes Wasserbett oder auch das Aquarium nicht automatisch Bestandteil des Vertrages einer Hausratversicherung. Diese Wasserschadenversicherung muss separat ergänzt werden und kostet extra.

Wie sieht es mit Wertsachen aus?

In den meisten Tarifen sind Wertsachen versichert. Der teure Verlobungsring, die glitzernden Ohrringe der Oma und das teure Gemälde aus dem 18. Jahrhundert können allerdings den Rahmen sprengen. Denn größtenteils sind solche Gegenstände nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme abgesichert. Wer höhere Werte zu Hause hat, sollte seinen Vertrag prüfen und ggf. ergänzen. Oftmals lohnt sich auch der Wechsel zu einem anderen Versicherer.

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