Sind Insassenunfallversicherung und Fahrerschutzversicherung sinnvoll?

Sind Insassenunfallversicherung und Fahrerschutzversicherung sinnvoll?

Eine Insassenunfallversicherung zahlt für Personenschäden durch einen Unfall. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn der Unfall im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug steht. Dann wiederum sind alle Mitfahrer abgesichert.

Ist für die Insassenunfallversicherung die Schuldfrage wichtig?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, welche du durch einen selbstverschuldeten Unfall einer anderen Person zufügst. Das Gleiche gilt für Schäden an fremden Gegenständen. Rechtlich bist du an diesem Unfall „schuld“. Möchtest du auch selbst verschuldete Schäden an deinem eigenen Fahrzeug versichern, dann brauchst du eine Vollkaskoversicherung.

Die Insassenversicherung kommt für Personenschäden auf, die dir oder deinen Fahrgästen zustoßen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Es ist wie eine Art „Gruppen-Unfallversicherung“ zu verstehen.

Brauchst du eine extra Insassenversicherung?

Klare Antwort: Nein! Sollte diese Insassenunfallversicherung als extra Baustein angeboten werden, so handelt es sich in der Regel um eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Denn Personenschäden der Mitfahrer sind bereits über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Das Geld, meist um die 20 Euro im Jahr, kannst du dir getrost sparen.

Nicht mit der Fahrerschutzversicherung verwechseln

Die Verwirrung entsteht oft dadurch, dass verschiedene Versicherungsbestandteile gewählt werden können, die auf ähnliche Leistungen schließen lassen. Denn meist wird dir auch eine Fahrerschutzversicherung angeboten. Diese solltest du nicht mit der Insassenunfallversicherung verwechseln. Die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert Sach- und Personenschäden, die du anderen zufügst. So zahlt die eigene Haftpflicht für Personenschäden deiner Mitfahrer, den Insassen.

Als Fahrer selbst gehst du oft leer aus. Um dich bei einem Unfall ebenfalls abzusichern, kannst du eine Fahrerschutzversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine Unfallversicherung, die sich nur auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht. Mit diesem Baustein schützt du dich vor finanziellen Folgen nach einem Unfall. Egal, ob du diesen selbst verschuldet hast oder nicht. Allerdings sind dafür nur die Unfälle relevant, die dir mit dem eigenen Fahrzeug passieren. Zu den Leistungen zählen bspw.:

  • Zahlungen für Verdienstausfall
  • Zahlungen für Umbaumaßnahmen etc.

Diese Leistungen übernimmt deine private Unfallversicherung aber sowieso. Demnach macht es mehr Sinn, eine private Unfallversicherung zu haben, weil sie alle Lebensbereich abdeckt. In dem Fall wird eine Fahrerschutzversicherung, oder auch Fahrerunfallversicherung überflüssig. Eine extra Insassenunfallversicherung ist ebenso obsolet.

Anders sieht es aus, wenn du keine private Unfallversicherung bekommen kannst. Es gibt tatsächlich einige Anbieter, die Gesundheitsfragen stellen und einen Antrag ggf. ablehnen. In dem Falle könnte eine Fahrerschutzversicherung Sinn machen.

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