Eine Insassenunfallversicherung zahlt für Personenschäden durch einen Unfall. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn der Unfall im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug steht. Dann wiederum sind alle Mitfahrer abgesichert.
Ist für die Insassenunfallversicherung die Schuldfrage wichtig?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die wir durch einen selbstverschuldeten Unfall, einer anderen Person oder an fremden Gegenständen, verursachen. An diesem Unfall sind wird dann „schuld“. Möchten wir auch Schäden an unserem eigenen Fahrzeug versichern, wenn wir den Unfall verursacht haben, dann brauchen wir eine Vollkaskoversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Insassenversicherung kommt für Personenschäden auf, die uns oder unseren Fahrgästen zustoßen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Es ist wie eine Art „Gruppen-Unfallversicherung“ zu verstehen.
Brauchen wir eine extra Insassenversicherung?
Klare Antwort: Nein! Sollte diese Insassenunfallversicherung als extra Baustein angeboten werden, so handelt es sich in der Regel um eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Denn Personenschäden der Mitfahrer sind bereits über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
KFZ-Versicherung – wo kommt der Stichtag 30. November her?
Das Geld, meist um die 20 Euro, können wir uns getrost sparen.
Nicht mit der Fahrerschutzversicherung verwechseln
Die Verwirrung entsteht oft dadurch, dass verschiedene Versicherungsbestandteile gewählt werden können, die auf ähnliche Leistungen schließen lassen. Denn meist wird ein Fahrerschutzversicherung angeboten. Diese sollte nicht mit der Insassenunfallversicherung verwechselt werden. Die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert Sach- und Personenschäden, die wir anderen zufügen. So zahlt die eigene Haftpflicht für Personenschäden unserer Mitfahrer, der Insassen. Als Fahrer selbst gehen wir oft leer aus. Um uns bei einem Unfall ebenfalls abzusichern, können wir eine Fahrerschutzversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine Unfallversicherung, die sich nur auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht. Mit diesem Baustein schützen wir uns vor finanziellen Folgen, nach einem Unfall. Egal, ob wir diesen selbst verschuldet haben, oder nicht. Allerdings sind dafür nur die Unfälle relevant, die uns mit dem eigenen Fahrzeug passieren. Zu den Leistungen zählen bspw:
- Zahlungen für Verdienstausfall
- Zahlungen für Umbaumaßnahmen etc.
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Diese Leistungen übernimmt unsere private Unfallversicherung aber sowieso. Demnach macht es mehr Sinn, eine private Unfallversicherung zu haben, weil sie alle Lebensbereich abdeckt. In dem Fall wird eine Fahrerschutzversicherung, oder auch Fahrerunfallversicherung überflüssig. Eine extra Insassenunfallversicherung ist ebenso obsolet.