Kostenerstattungsprinzip oder Sachleistungsprinzip?
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Worin liegt der Unterscheid zwischen dem Kostenerstattungsprinzip und dem Sachleistungsprinzip?
Es ist ein Kampf mit der Versicherung. Die Angst, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben brauchen wir nicht mehr zu fürchten, wenn der Versicherer direkt mit dem Arzt abrechnen.
Sachleistungsprinzip ohne Vorkasse
Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bist, hast du vom Sachleistungsprinzip profitiert. Wahrscheinlich war dir das gar nicht so bewusst, denn vom Sachleistungsprinzip bekommst du in den meisten Fällen gar nichts mit. Die gesetzliche Krankenkasse hat die Zahlung direkt an den Arzt oder an das Krankenhaus vorgenommen, so dass die Behandlung für dich schon mit dem Schließen der Praxistür beendet war. Diese Direktabrechnung nennt sich Sachleistungsprinzip und ist eine bequeme Art für die Patienten.
Sachleistungsprinzip bei der Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung arbeitet zwar nach dem Kostenerstattungsprinzip, allerdings kannst du auch das Sachleistungsprinzip in Anspruch nehmen. Es gibt nämlich tatsächlich Anbieter und unterschiedliche Tarife, bei denen du nicht in Vorkasse gehen musst. Die Zahnzusatzversicherung rechnet direkt mit dem Zahnarzt ab, was dann dem Sachleistungsprinzip entspricht.
Sachleistungsprinzip mit der Allianz Real-Time Notfallkarte
Die Auslandsreisekrankenversicherung arbeitet im Normalfall nach dem Kostenerstattungsprinzip. Allerdings bietet die Allianz Reiseversicherung eine Besonderheit an: Die Allianz Real-Time Notfallkarte. Dabei handelt es sich um eine Mastercard. Damit du nicht mit deinem eigenen Geld in Vorkasse gehen musst, hat sich der Versicherer eine ganz besondere Lösung einfallen lassen. Die Mastercard, welche im Bedarfsfall blitzschnell durch die Allianz aufgeladen wird, setzt du direkt beim Arzt oder im Krankenhaus ein. Schon ist deine Rechnung bezahlt, ohne dass du in Vorleistung treten musst.
Kostenerstattungsprinzip bei der privaten Krankenversicherung
Das Gegenstück zum Sachleistungsprinzip ist das Kostenerstattungsprinzip. Wie der Name schon vermuten lässt, werden dir die Kosten erstattet, welche durch einen Arztbesuch entstanden sind. Je nach Tarif, werden die vollen Kosten übernommen, oder nur ein bestimmter Prozentsatz. Das Kostenerstattungsprinzip kommt in den meisten Fällen bei der privaten Krankenversicherung zur Anwendung. Du bezahlst deine Arztrechnung selbst und holst dir dann die Kohle von der privaten Krankenversicherung wieder. So nachteilig es sich anhört, umso vorteilhafter kann es allerdings sein.
Welchen Vorteil bietet das Kostenerstattungsprinzip?
Es gibt viele Tarife in der privaten Krankenversicherung, die dir eine Beitragsrückerstattung von einigen Monatsbeiträgen versprechen, wenn du keine Kosten verursacht hast. Sollte dir bspw. eine Beitragsrückerstattung von 1.500 Euro winken, dann bist du gut beraten, die Arztrechnungen von 748 Euro nicht bei der privaten Krankenversicherung einzureichen (Zahlen nur beispielhaft). Die Differenz von 1.500 Euro – 748 Euro = 752 Euro kannst du dann im Urlaub verprassen.
Sollten höhere Kosten anfallen, dann steht es dir natürlich frei, alles bei der Krankenversicherung einzureichen.
Kostenerstattungsprinzip bei der Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung arbeitet ebenfalls nach dem Kostenerstattungsprinzip. In der Regel gehst du in Vorkasse und zahlst den Arzt erstmal selbst. Nach dem Urlaub reichst du die Rechnung(en) bei deiner Auslandskrankenversicherung ein und bekommst dann eine Erstattung deiner Aufwendungen.
Eine Ausnahme stellen teure Krankenhausaufenthalte und Operationen dar. Weil dafür ordentliche Summen anfallen können, ist es natürlich besser, wenn die Versicherung direkt an das Krankenhaus zahlt. In diesem Fall greift das Sachleistungsprinzip. Die meisten Auslandskrankenversicherungen erteilen für stationäre Aufenthalte eine sogenannte Deckungszusage. Je nach Tarif liegt diese meistens zwischen 15.000 Euro und 20.000 Euro. Dabei handelt es sich um eine pauschale Erstzusage und darf nicht mit der maximalen Versicherungssumme verwechselt werden. Diese kann zwar limitiert sein, muss es aber nicht. So liegt die maximale Leistung der Miles and More Kreditkarte Gold bei 20 Millionen Euro. Die American Express Reisekrankenversicherung hat gar kein Limit.
Sachleistungsprinzip und Kostenerstattungsprinzip – unser Fazit
Beide Abrechnungsmethoden bieten Vorteile und Nachteile. Während du von deiner privaten Krankenversicherung eine satte Erstattung erhalten kannst, ist die Vorkasse beim Zahnarzt eher lästig und mit Arbeit verbunden. Hier ist es gut einen Tarif zu haben, mit dem der Versicherer direkt mit dem Arzt abrechnen. Eine pauschale Zuordnung der einzelnen Leistungen gibt es nicht, denn auch bei der Auslandskrankenversicherung kannst du vom Sachleistungsprinzip profitieren.