Wenn wir die Steuererklärung machen, werden wir mit zwei Begriffen konfrontiert und wissen oft nicht welcher was bedeutet. Sind die Ausgaben Werbungskosten oder Sonderausgaben? Dabei ist die Antwort recht einfach.
Werbungskosten für den Beruf
Werbungskosten fallen immer an, wen wir damit unseren Beruf ausführen können, diesen sichern oder alles tun, um ihn zu erlangen. Als Eselsbrücke kann man sich die klassische Werbung vorstellen. Werbung ist nötig, um auf unsere Leistungen oder Produkte aufmerksam zu machen. Denn nur wenn uns jemand kennt, wird er uns einen Auftrag geben.
Zu den Werbungskosten zählen also alle Ausgaben, die in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Wichtig zu wissen ist, dass diese Ausgaben während der beruflichen Zeit entstanden sind. Eine Ausbildung während einem Studium oder auch nach einem Abschluss zählt nicht dazu.
Sind wir während der Ausbildung nicht berufstätig, können wir die Kosten dafür nicht geltend machen. Dafür gibt es später die Sonderausgaben.
Welche Ausgaben zählen zu den Werbungskosten?
Zu den Werbungskosten zählen beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Auch sämtliches Büromaterial, welches uns nicht vom Arbeitgeber gestellt wird, können wir von der Steuer absetzen. Weiterhin dient Fachliteratur der Qualifikation und dient dem Erhalt des Arbeitsplatzes.
Entfernungspauschale – so setzen wir die Fahrtkosten von der Steuer ab
Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände können ebenso steuerlich geltend gemacht werden. Das eigene Girokonto, sofern dafür Gebühren anfallen, können als Werbungskosten angerechnet werden. Zwar ist die Verwendung des Girokontos oft den privaten Bereich zuzuordnen, denn es ist ja ein privates Girokonto. Dennoch wird ein Girokonto benötigt, damit der Arbeitgeber das Gehalt oder den Lohn auszahlen kann. Gleiches gilt übrigens auch für die Honorarrechnung. Kosten für die doppelte Haushaltsführung sind ebenso absetzbar. Dies fallen in der Regel dann an, wenn sich der Arbeitsort weit entfernt vom familiären Umfeld befindet. Das Ziel der doppelten Haushaltsführung ist, den Arbeitsweg schneller zu erreichen.
Ein Girokonto mit Grundgebühr ist also nicht unbedingt schlecht. Oft stehen tolle Leistungen dahinter. So ist das Postbank Giro extra plus ein solches Konto.
Berufskleidung, Bewerbungskosten und sämtliche Ausgaben die mit einer Fortbildung in Zusammenhang stehen, können als Werbungskosten anerkannt werden.
Die Sonderausgaben sind für private Ausgaben da
Als Sonderausgaben werden alle Ausgaben berücksichtigt, die wir nicht zur Aufrechterhaltung des Berufes benötigen. Dazu zählen die Versicherungsbeiträge wie z.b. die Haftpflichtversicherung oder auch die Unfallversicherung. Sofern wir Unterhalt zu zahlen haben, können wir diesen als Sonderausgaben geltend machen. Auch Spenden oder die Nachhilfe für unsere Kinder sind Sonderausgaben. Schulgeld oder auch Studiengebühren für die Kinder werden in der gleichen Kategorie geführt, da sie nichts mit unserem eigenen Beruf zu tun haben.
Spenden von der Steuer absetzen – Sonderausgaben oder direkter Abzug?
Interessant sind die Vorsorgeaufwendungen, die wir allerdings in einem separaten Kapitel beschreiben.
Wo steht, welche Sonderausgaben vom Finanzamt anerkannt werden?
Wir schnappen uns das Regelwerk für unsere Einkommensteuer. Alles was wir zur Einkommensteuer wissen müssen, steht im Einkommensteuergesetz (EStG). § 10 ist sehr, sehr lang! Es handelt sich um eine Auflistung, was alles als Sonderausgaben anerkannt wird.
Der § 10 EStG allein ist schon sehr lang ist, aber er untergliedert sich zusätzlich in mehrere Unterparagraphen. So sind die Sonderausgaben im § 10a bis § 10g festgeschrieben.
Dass Einkommenssteuergesetz ist allerdings nicht besonders einfach zu lesen. Stellvertretend für die Komplexität sei ein Teil aus §10b EStG „Steuerbegünstigte Zwecke“ mit dem Absatz 3 zitiert:
„Als Zuwendung im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen.“
Was auch immer das bedeuten mag?!
In welches Formular werden die Sonderausgaben eingetragen?
Die Einkommensteuererklärung ist eigentlich relativ kurz. Doch wird sie am Ende durch eine Vielzahl von Anlagen ergänzt. Eine Anlage davon ist für unsere Sonderausgaben relevant. Die „Anlage Vorsorgeaufwand“ ist dafür da, um alle Beiträge für die Altersvorsorge und die Versicherungen einzutragen. Wer einen Riester-Vertrag hat, muss die „Anlage AV“ nutzen. AV steht für Altersvorsorge. Die „Anlage Kind“ ist immer dann wichtig, wenn wir Kinder haben. Klingt logisch!
In die „Anlage Kind“ werden die Sonderausgaben wie bspw. das Schulgeld an eine Privatschule eingetragen.
Wer keine Lust hat, sich mühevoll alle Belege zusammen zu suchen, darf den automatisch anerkannten Sonderausgaben-Pauschbetrag (10c EStG) ansetzen. Dies geschieht allerdings automatisch. Dieser ist aber nicht sehr hoch. Für Singles beträgt er 36 Euro und für zusammen veranlagte Paare 72 Euro. In der Regel sind die Ausgaben aber viel höher. Wer keine hohen Sonderausgaben haben sollte und die Pauschbeträge in Anspruch nimmt, braucht dafür keine Nachweise.
4 thoughts on “Sonderausgaben oder Werbungskosten – wir erklären den Unterschied”
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