Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Bei der Wahl der richtigen KFZ-Versicherung ist natürlich die KFZ-Haftpflichtversicherung bekannt, denn es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung, eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu haben. Teilkasko und Vollkasko sind, bis auf eine Ausnahme, nicht verpflichtend. Doch worin liegt der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug und die Vollkasko auch

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teilkasko und/ oder einer Vollkasko meist freiwillig, aber dennoch sinnvoll. Beide Versicherungen kommen für Schäden auf, die an deinem eigenen Fahrzeug entstehen. Ist das eigene Fahrzeug futsch, ist es Sache der Halter, ob Sie die Reparaturen aus eigener Tasche zahlen wollen oder nicht. Von daher sind beide Kaskoversicherungen nicht verpflichtend.

Doch welche Kaskoversicherung brauchst du nun?

Grob gesagt kommt die Teilkaskoversicherung für alle Schäden auf, die nicht durch dein eigenes Verschulden entstehen. Dazu zählen:

  • Diebstahl
  • Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag
  • Zusammenstöße mit Wild (sogenanntes Haarwild wie Reh oder Wildschwein)
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch
  • Marderbiss
  • Kabelschäden durch Marder oder Kurzschluss

Eigenverschuldete Unfälle, wie bspw. der Auffahrunfall, werden nicht durch die Teilkaskoversicherung reguliert. Wenn du deinen Kaskoschutz entsprechend erweitern und die selbstverschuldeten Unfälle einschließen willst, machst du aus der Teilkasko eine Vollkaskoversicherung. Diese ist dann natürlich teurer, lohnt sich aber insbesondere bei Neuwagen. Neben den Auffahrunfällen ist nun auch der Vandalismus abgedeckt.

Wichtig ist das Angebot genau zu prüfen. Zusammenstöße mit Wild, meist Haarwild, meint genau das: Es sind lediglich Zusammenstöße mit Tieren versichert, welche aus dem Wald kommen, eben die Wildtiere wie Reh und Wildschwein.

Es gibt aber auch Tarife, in denen „Tiere aller Art“ versichert sind. Andernfalls wird diese Option als Zusatzbaustein angeboten. Dann wären auch Kühe, Pferde und weitere Tiere abgesichert.

Ist die Vollkasko bei der Fahrzeugfinanzierung oder beim Leasing Pflicht?

Diese Frage wird oft gestellt, denn es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung zu versehen.

Allerdings solltest du wachsam sein, sobald du dein Auto mit einem Kredit finanzieren möchtest. Für die Finanzierung stehen dir nämlich grundsätzlich zwei Wege offen:

Im ersten Fall brauchst du dir keine Gedanken machen, denn es liegt allein in deiner Verantwortung, die monatlichen Raten pünktlich zu bezahlen. Bei einem zweckgebundenen Autokredit profitierst du von günstigen Konditionen und niedrigen Zinssätzen. Das liegt daran, dass du das Auto als Sicherheit angegeben hast. In dem Fall solltest du prüfen, ob die Darlehensbedingungen eine Vollkasko vorschrieben. Dann solltest du diese auch vorweisen. In den meisten Fällen gilt die Pflicht einer Vollkaskoversicherung auch für Leasingfahrzeuge.

Was bedeutet „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“?

Die meisten Versicherungen handeln nach dem Prinzip: Wer grob Fahrlässig handelt, genießt nicht den vollen Versicherungsschutz. Ein Teil des Schadens muss in dem Fall vom Fahrzeugführer selbst übernommen werden. Eine Klausel mit dem „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ macht den Tarif zwar ein paar Euro teurer, allerdings zahlt die Versicherung immer den vollen Schaden, wie er in den tariflichen Regeln festgelegt ist.

Lediglich der Vorsatz, also wenn du unter dem Einfluss von Alkohol fährst oder offensichtlich die Türen sperrangelweit offenlässt, kann für dich sehr teuer werden.

Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko – die Schadensfreiheitsklasse

Sicher kennst du das: Du fährst viele Jahre unfallfrei und bekommst dafür eine hohe Schadensfreiheitsklasse. Damit ist ein entsprechend hoher Rabatt auf die KFZ-Versicherung verbunden. Für die Vollkasko ist das relevant und kann dir dabei helfen viel Geld zu sparen. Die Teilkasko kennt solch einen Rabatt nicht. Das ist auch logisch, denn die Leistungen der Teilkaskoversicherung beziehen sich ja ausschließlich auf Schäden, für die du nichts kannst.

Ist die freie Werkstattwahl sinnvoll?

Der Punkt „freie Werkstattwahl“ ist entscheidend um bares Geld zu sparen. Schäden am Fahrzeug, die durch den Versicherer reguliert werden, kosten je nach Werkstatt unterschiedlich viel Geld. Wenn der Versicherer die Werkstatt bestimmen kann, dann sucht er natürlich die Werkstatt aus, bei der die Rechnung nicht so hoch ist. Die geringeren Kosten schlagen sich im Versicherungsbeitrag nieder. Dieser ist dann logischerweise günstiger.

Eine freie Werkstattwahlwahl bedeutet, dass du als Fahrzeughalter die Werkstatt selbst auswählen kannst. Damit erhältst du aber keinen zusätzlichen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Für dich ist das relevant, wenn du einen Neuwagen mit Herstellergarantie hast. Dieser darf oft nur in den hauseigenen Fachwerkstätten repariert werden, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. In solch einem Fall sollte die freie Werkstattwahl auf jeden Fall Vertragsbestandteil sein. Wie kommst du aber in die Werkstatt?

Panne und Unfall – kein Fall für die Kasko

Nicht jeder Schaden an deinem Fahrzeug wird durch die Kasko übernommen. Hast du eine Panne oder musst in die Werkstatt geschleppt werden, dann zahlt weder die Vollkasko, noch die Teilkasko. Dafür gibt es einen weiteren Baustein: Den Schutzbrief!

Zwar kannst du diesen über einen Automobilclub holen, aber oft lohnt es sich, das Angebot deiner Autoversicherung genauer unter die Lupe zu nehmen. Optional kannst du einen KFZ-Schutzbrief abschließen und so Geld sparen.

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