Bei der Wahl der richtigen KFZ-Versicherung ist natürlich die KFZ-Haftpflichtversicherung bekannt, denn es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung, eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu haben. Teilkasko und Vollkasko sind es nicht. Doch worin liegt der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug und die Vollkasko auch
Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung, ist der Abschluss einer Teilkasko und/ oder einer Vollkasko freiwillig, aber sinnvoll. Beide Versicherungen kommen für Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Ist das eigene Fahrzeug futsch, ist es Sache der Halter, ob Sie die Reparaturen aus eigener Tasche zahlen, oder nicht. Von daher sind beide Kaskoversicherungen nicht verpflichtend.
Doch welche Kaskoversicherung brauchen wir nun?
Grob gesagt, kommt die Teilkaskoversicherung für alle Schäden auf, die nicht durch eigenes Verschulden entstehen. Dazu zählen:
- Diebstahl
- Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag
- Zusammenstöße mit Wild (sogenanntes Haarwild wie Reh oder Wildschwein)
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Marderbiss
- Kabelschäden durch Marder oder Kurzschluss
Eigenverschuldete Unfälle, wie bspw. der Auffahrunfall, werden nicht durch die Teilkaskoversicherung reguliert. Wer seinen Kaskoschutz entsprechend erweitern und die selbstverschuldeten Unfälle einschließen will, macht aus der Teilkasko eine Vollkaskoversicherung. Diese ist dann natürlich teurer, lohnt sich aber insbesondere bei Neuwagen und ist in den meisten Fällen für Leasingfahrzeuge vorgeschrieben.
Neben den Auffahrunfällen, ist nun auch der Vandalismus abgedeckt.
Wichtig ist das Angebot genau zu prüfen. Zusammenstöße mit Wild, meist Haarwild, meint genau das: Es sind lediglich Zusammenstöße mit Tieren versichert, welche aus dem Wald kommen, eben die Wildtiere wie Reh und Wildschwein. Es gibt aber auch Tarife, in denen „Tiere aller Art“ versichert sind. Andernfalls wird diese Option als Zusatzbaustein angeboten. Dann wären auch Kühe, Pferde und weitere Tiere abgesichert.
Was bedeutet Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit?
Die meisten Versicherungen handeln nach dem Prinzip: Wer grob Fahrlässig handelt, genießt nicht den vollen Versicherungsschutz. Ein Teil des Schadens muss in dem Fall vom Fahrzeugführer selbst übernommen werden. Eine Klausel mit dem „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ macht den Tarif zwar ein paar Euro teurer, allerdings zahlt die Versicherung immer den vollen Schaden, wie er in den tariflichen Regeln festgelegt ist. Lediglich der Vorsatz, also wer unter dem Einfluss von Alkohol fährt oder offensichtlich die Türen sperrangelweit offen lässt, muss mit Abstrichen rechnen.
Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko – die Schadensfreiheitsklasse
Wir kennen das: Wer viele Jahre unfallfrei fährt, bekommt eine hohe Schadensfreiheitsklasse. Damit ist ein entsprechend hoher Rabatt auf die KFZ-Versicherung verbunden. Für die Vollkasko ist das relevant und kann dabei viel Geld sparen. Die Teilkasko kennt solch einen Rabatt nicht. Mehr über die Schadensfreiheitsklasse und den Rabatt…
Was ist ein Schadensfreiheitsrabatt und was die Schadensfreiheitsklasse?
Ist die freie Werkstattwahl sinnvoll?
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Der Punkt „freie Werkstattwahl“ ist entscheidend um bares Geld zu sparen. Schäden am Fahrzeug, die durch den Versicherer reguliert werden, kosten je nach Werkstatt unterschiedlich viel Geld. Wenn der Versicherer die Werkstatt bestimmen kann, dann sucht er natürlich die Werkstatt heraus, bei der die Rechnung nicht so hoch ist. Die geringeren Kosten schlagen sich im Versicherungsbeitrag nieder. Dieser ist günstiger. Eine freie Werkstattwahlwahl bedeutet, dass der Fahrzeughalter die Werkstatt selbst auswählen kann. Damit erhält er aber keinen zusätzlichen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Das ist für diejenigen relevant, die einen Neuwagen mit Herstellergarantie haben. Dieser darf oft nur in den hauseigenen Fachwerkstätten repariert werden, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. In solch einem Fall sollte die freie Werkstattwahl auf jeden Fall Vertragsbestandteil sein.
2 thoughts on “Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?”
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