Prinzipiell ist es uns möglich, mit der Einkommensteuererklärung die Telefon- und Internetkosten von der Steuer abzusetzen. Dies geht allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Telefon- und Internetkosten sind Werbungskosten
Die Einkommensteuererklärung bietet uns die Möglichkeit, bestimmte Kosten geltend zu machen, um die Einkommensteuer zu verringern. Auch Telefon- und Internetkosten können wir bei der Einkommensteuer angeben. Allerdings gehören sie in die Kategorie der Werbungskosten. Daran erkennen wir schon, dass wir diese Gebühren nur dann absetzen können, wenn sie beruflich veranlasst sind.
Sonderausgaben oder Werbungskosten – wir erklären den Unterschied
Wann werden Telefon- und Internetkosten als berufliche Ausgaben anerkannt?
Das ist ganz einfach, denn wenn wir unseren eigenen Internetanschluss für berufliche Zwecke nutzen, können wir die Gebühren bei der Steuererklärung angeben. Dafür müssen wir allerdings nachweisen, dass wir sowohl unseren Internetanschluss als auch unser Telefon wirklich für berufliche Tätigkeiten einsetzen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: den Einzelnachweis und die Pauschalregelung.
Kosten fürs Telefon bei der Steuer einreichen
Mit dem sogenannten Einzelnachweis müssen wir genau belegen, welche Gespräche mit unserem privaten Telefonanschluss auch beruflich geführt worden. Dafür können wir den Einzelverbindungsnachweis nutzen oder wir verfügen über eine getrennte Telefonnummer. So können wir alle geführten Gespräche über diese separate Telefonnummer ganz leicht nachweisen. Diese Telefonnummer sollte dann auch nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Bei der Internetnutzung wird es etwas komplizierter. Nun ist es nicht mehr so einfach einen beruflichen und einen privaten Anteil nachzuweisen. Dies ist insbesondere deswegen schwierig, weil es hier keinen Einzelverbindungsnachweis gibt. Wer einen privaten Telefon- und Internetanschluss in der Wohnung hat, der kann allerdings von der sogenannten Pauschalregelung profitieren.
Mit der Pauschalregelung Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen
Der Gesetzgeber weiß natürlich, dass es recht schwierig ist einzelne Posten aufzusplitten. Während es nur sehr umständlich ist mit dem Einzelnachweis den beruflichen Teil der Telefon- und Internetkosten nachzuweisen, möchte er uns die Möglichkeit geben, pauschale Anteile geltend zu machen. Über die Pauschalregelung können wir 20 % der Telefon- und Internetkosten als beruflich anerkennen lassen. Dies ist sicher für die meisten Menschen am einfachsten.
Es kommt eben doch vor, dass ein dienstliches Gespräch geführt wird. Über das Internet werden ab und zu dienstliche Aufgaben erledigt. Wir können also 20 % der angefallenen Kosten als berufliche Ausgaben anerkennen lassen. Dabei ist allerdings der monatliche Betrag auf 20 Euro begrenzt. Dem zufolge können wir pro Jahr 240 Euro unsere Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten absetzen.