Ach wie cool: den Urlaub von der Steuer absetzen. Geht das?
Es ist zu schön um wahr zu sein. Wenn sich das Finanzamt an unserem Urlaub beteiligt, ist das toll. Schließlich soll uns die lästige Steuererklärung auch Vorteile bringen. Ganz so einfach ist es nicht, aber es funktioniert. Wir erklären, wie…
Dienstreise ist steuerlich absetzbar
Wer eine Dienstreise macht, kann die Kosten dafür als Geschäftsausgaben geltend machen. Das Finanzamt erkennt prinzipiell alle Kosten an, die uns für eine geschäftliche Reise entstehen. Prinzipiell können wir jegliche Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, die notwendig sind, um unseren Beruf auszuführen. Reisen wir als Angestellte, so erstattet uns der Arbeitgeber einen großen Teil der Reisekosten. Sofern wir nicht alles bekommen, können wir die Differenz bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Dies ist oft bei den Fahrtkosten der Fall. So erstatten uns die Arbeitgeber manchmal nur 20 oder 25 Cent pro Kilometer. Die restlichen 5 oder 10, setzen wir als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.
Entfernungspauschale – so setzen wir die Fahrtkosten von der Steuer ab
Sind wir selbstständig, dann haben wir natürlich keinen Arbeitgeber und können so die vollen Auslagen bei der Einkommenssteuererklärung angeben.
Um die Ausgaben als Geschäftsausgaben geltend zu machen, muss ein geschäftlicher Reisezweck vorliegen. Dieser muss sich natürlich belegen lassen. Um Urlaub ist dies relativ schwierig.
In Kombination kann der Urlaub von der Steuer abgesetzt werden
Was ist, wenn wir auf Dienstreise sind und diese verlängern? Das ist clever! Sobald sich eine Reise eindeutig in einen beruflichen und einen privaten Anteil auf splitten lässt, kann ein Teil der Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies wurde am 21.09.2009 vom Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Sonderausgaben oder Werbungskosten – wir erklären den Unterschied
Ein Selbstständiger der IT-Branche besuchte in Las Vegas eine Computermesse. Diese dauerte 4 Tage. Danach hängte er 3 Tage Urlaub dran. Bei der Steuererklärung wollte er dann die Kosten für den Flug, 4 Übernachtungen, die Kongressgebühren und den Verpflegungsmehraufwand für 5 Tage geltend machen. Bis auf die Fluggebühren erkannte das Finanzamt die entsprechenden Posten an. Die Kosten für den Flug wollte sich der Kläger anteilig erstatten lassen. Dies wies das Finanzamt allerdings zurück.
Nichts da, dachte sich der Kläge! „Das Finanzamt kann hier nicht machen, was es will!
Der Bundesfinanzhof erkannte in der Revision 4/7 der Flugkosten als Geschäftsausgaben an. Die Entscheidung ist oft als Las Vegas Urteil bekannt.
Las Vegas ist enorm bekannt, die Hauptstadt ist es jedoch nicht
Immerhin wurden so mehr als die Hälfte der Fluggebühren als berufliche Ausgaben anerkannt.
Mit dem Urlaub die Steuer sparen – so geht’s
Wer sich einen Teil der Urlaubskosten von der Steuer holen möchte, kann eine Geschäftsreise mit der Urlaubsreise kombinieren. So ist es sinnvoll, die Dienstreise zu verlängern. Doch welchen Teil der Kosten können wir von der Steuer absetzen?
Dies ist recht einfach zu merken:
Die Anzahl der Übernachtungen, die für die Geschäftsreise nötig sind, können als Werbungskosten angegeben werden.
Der Verpflegungsmehraufwand ist ebenfalls für die Anzahl der Tage zu gewähren, die für die dienstliche Tätigkeit nötig sind.
Fallen Teilnahmegebühren und sonstige Kosten für die Dienstreise an, können diese in voller Höhe bei der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden. Geht es sofort nach der geschäftlichen Tätigkeit zurück nach Hause, sind Fahrt- und Flugkosten komplett absetzbar.
Wer später zurückfährt, zahlt die folgenden Urlaubstage aus eigener Tasche. Die Kosten für An- und Abreise, werden nun anteilig berechnet. Dafür genügt der einfache Dreisatz. Eine 5 Tagereise, von der 3 Tage dienstlich genutzt werden und 2 Tage privat, können zu 3/5 von der Steuer abgesetzt werden. Wenn das Flugticket 500 Euro kostet, sind also 300 Euro bei der Steuer relevant. Ohne Kombination, müssten wir auch die Flugkosten selbst tragen. Demzufolge könnten wir dann nichts von der Steuer absetzen. Als Verlängerung der Dienstreise, ist unser Urlaub von der Steuer absetzbar, zumindest zum Teil. Feine Sache!
Kann die komplette Reise mit dem Geschäftskonto bezahlt werden?
Ja, es können alle Reisekosten vom Geschäftskonto abgewickelt werden. Prinzipiell geht das, der Einsatz des Firmenkontos hat sogar Vorteile. Wer bspw. das Qonto-Geschäftskonto nutzt, profitiert von der Reiseversicherung, die mit der Qonto Kreditkarte aus Metall einhergeht. Dazu gibt es Lounge-Zugang.
Wichtig ist nur, dass die Ausgaben für den privaten Anteil, als Privatentnahme deklariert wird. So sind geschäftliche- und private Ausgaben getrennt.
Das Qonto Geschäftskonto – einfache Bedienung und Loungezugang