Urlaub von der Steuer absetzen – Las Vegas Urteil

Urlaub von der Steuer absetzen – Las Vegas Urteil

Ach, wie cool: den Urlaub von der Steuer absetzen. Geht das?
Es ist zu schön, um wahr zu sein. Wenn sich das Finanzamt an deinem Urlaub beteiligt, ist das toll. Schließlich soll dir die lästige Steuererklärung auch Vorteile bringen. Ganz so einfach ist es nicht, aber es funktioniert. Wir erklären dir nun, wie …

Dienstreise ist steuerlich absetzbar

Wenn du eine Dienstreise machst, darfst du die Kosten dafür als Geschäftsausgaben geltend machen. Das Finanzamt erkennt prinzipiell alle Kosten an, die dir für eine geschäftliche Reise entstehen.

Prinzipiell kannst du jegliche Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, die notwendig sind, um deinen Beruf auszuführen. Reist du als Angestellter, so erstattet dir der Arbeitgeber einen großen Teil der Reisekosten. Sofern du nicht alles bekommst, kannst du die Differenz bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Dies ist oft bei den Fahrtkosten der Fall. So erstatten dir die Arbeitgeber manchmal nur 20 oder 25 Cent pro Kilometer. Die restlichen 5 oder 10, setzt du als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.
Bist du selbstständig, dann hast du natürlich keinen Arbeitgeber und kannst so die vollen Auslagen bei der Einkommenssteuererklärung angeben.
Um die Ausgaben als Geschäftsausgaben geltend zu machen, muss ein geschäftlicher Reisezweck vorliegen. Diesen musst du natürlich belegen. Um Urlaub ist das relativ schwierig.

In Kombination kann der Urlaub von der Steuer abgesetzt werden

Was ist, wenn du auf Dienstreise bist und diese um einen Urlaub verlängerst? Das ist clever! Sobald sich eine Reise eindeutig in einen beruflichen und einen privaten Anteil splitten lässt, kannst du einen Teil der Reisekosten steuerlich geltend machen. Dies wurde am 21.09.2009 vom Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.


Ein Selbstständiger der IT-Branche besuchte in Las Vegas eine Computermesse. Diese dauerte 4 Tage. Danach hängte er 3 Tage Urlaub dran. Bei der Steuererklärung wollte er dann die Kosten für den Flug, vier Übernachtungen, die Kongressgebühren und den Verpflegungsmehraufwand für 5 Tage geltend machen. Bis auf die Fluggebühren erkannte das Finanzamt die entsprechenden Posten an. Die Kosten für den Flug wollte sich der Kläger anteilig erstatten lassen. Dies wies das Finanzamt allerdings zurück.
Nichts da!“, dachte sich der Kläger! „Das Finanzamt kann hier nicht machen, was es will!“
Der Bundesfinanzhof erkannte in der Revision 4/7 der Flugkosten als Geschäftsausgaben an. Die Entscheidung ist oft als Las Vegas Urteil bekannt.

Immerhin wurden so mehr als die Hälfte der Fluggebühren als berufliche Ausgaben anerkannt.

Mit dem Urlaub die Steuer sparen – so geht’s

Wenn du dir also einen Teil der Urlaubskosten von der Steuer holen möchtest, kannst du eine Geschäftsreise mit der Urlaubsreise kombinieren. So ist es sinnvoll, die Dienstreise zu verlängern. Doch welchen Teil der Kosten kannst du von der Steuer absetzen?
Dies ist recht einfach zu merken:
Die Anzahl der Übernachtungen, die für die Geschäftsreise nötig sind, gibst du als Werbungskosten an.
Der Verpflegungsmehraufwand ist ebenfalls für die Anzahl der Tage zu gewähren, die für die dienstliche Tätigkeit nötig sind.
Fallen Teilnahmegebühren und sonstige Kosten für die Dienstreise an, darfst du diese in voller Höhe bei der Einkommenssteuererklärung anführen. Geht es sofort nach der geschäftlichen Tätigkeit zurück nach Hause, sind Fahrt- und Flugkosten komplett absetzbar.
Wer später zurückfährt, zahlt die folgenden Urlaubstage aus eigener Tasche. Die Kosten für An- und Abreise, werden nun anteilig berechnet. Dafür genügt der einfache Dreisatz. Eine 5 Tagereise, von der 3 Tage dienstlich genutzt werden, und 2 Tage privat, kannst zu 3/5 von der Steuer absetzen. Wenn das Flugticket 500 Euro kostet, sind also 300 Euro für die Steuer relevant. Ohne Kombination müsstest du auch die Flugkosten selbst tragen. Demzufolge könntest du dann nichts von der Steuer absetzen.

Der Urlaub ist also von der Steuer absetzbar, wenn er als Verlängerung der Dienstreise gilt. Zumindest zum Teil. Eine feine Sache!

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Darfst du die komplette Reise von dem Geschäftskonto bezahlen?

Ja, du darfst die vollständigen Reisekosten vom Geschäftskonto abwickeln. Prinzipiell geht das, der Einsatz des Firmenkontos hat sogar Vorteile. Wenn du bspw. das Qonto-Geschäftskonto nutzt, profitierst du von der Reiseversicherung, die mit der Qonto Kreditkarte aus Metall einhergeht. Dazu hast du auch Lounge-Zugang.

Wichtig ist nur, dass die Ausgaben für den privaten Anteil als Privatentnahme deklariert werden. So sind geschäftliche und private Ausgaben sauber getrennt.

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