Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) – was steht drin?

Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) – was steht drin?

Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ist wesentlich kürzer als das Strafgesetzbuch (StGB) aus Deutschland und wahrscheinlich weniger bekannt. Das wird sich nun ändern.

Im StGB werden einzelne Straftaten und deren Strafmaß beschrieben. Wichtig an diesem Strafgesetzbuch ist, dass die einzelnen Straftaten konkret definiert sind und damit nachverfolgt werden können. Juristisch ist es so, dass eine Straftat nur dann vorliegt, wenn sie als solche definiert ist.

Das Strafgesetzbuch beschränkt sich allerdings auf Straftaten, welche innerhalb eines Landes und nur gegen eine überschaubare Anzahl an Menschen oder Dingen verübt werden. Ferner wurde das Völkerstrafgesetzbuch erlassen und am 30. Juni 2002 in Kraft gesetzt. Damit werden alle Straftaten geregelt, welche gegen das Völkerrecht verstoßen.

Welche Straftatbestände werden im Völkerstrafgesetzbuch beschrieben?

Es werden vier Straftatbestände definiert: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression.

Interessant ist, dass selbst die Verletzung einer Aufsichtspflicht geahndet wird. Das bedeutet, dass das Unterlassen der Meldung einer Straftat durch einen militärischen oder auch einen zivilen Vorgesetzten bestraft wird. Das Ganze nennt sich dann Vorgesetztenverantwortlichkeit.

Die Vorgesetztenverantwortlichkeit ist im Völkerstrafgesetzbuch (§ 4) definiert und bezieht sich auf Delikte, welche eine Straftat nach dem VStGB darstellen.

§ 4 Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter

(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft. § 13 Abs. 2 des Strafgesetzbuches findet in diesem Fall keine Anwendung.

(2) Einem militärischen Befehlshaber steht eine Person gleich, die in einer Truppe tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle ausübt. Einem zivilen Vorgesetzten steht eine Person gleich, die in einer zivilen Organisation oder einem Unternehmen tatsächliche Führungsgewalt und Kontrolle ausübt.

Wer ist eigentlich der Vorgesetzte von Wieler, Spahn und Co.?

Welches Gericht ist für die internationalen Straftaten zuständig?

Nun stellt sich die Frage, welches Gericht bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig ist. Die Antwort finden wir in § 120 Gerichtsverfassungsgesetz GVG:

  • In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug

8. bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.

Gleichzeitig ist das Oberlandesgericht ebenfalls für die erstinstanzliche Verhandlung zuständig, wenn eine Straftat nicht angezeigt wird.

Interessant – aber wahrscheinlich oft unbekannt – ist § 5.

§ 5 Unverjährbarkeit

Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.“

Auf Völkermord folgt lebenslange Freiheitsstrafe

§ 6 des Völkerstrafgesetzbuchs definiert den Begriff Völkermord.

„(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Völkerstrafgesetzbuch – Verbrechen gegen die Menschlichkeit

§ 7 definiert Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ist ein sehr langer Paragraf. Es gibt also eine ganze Latte schwerster Vergehen, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet werden.

Dort stehen die folgenden Worte:

  • Systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung
  • Menschen töten
  • Menschen foltern
  • Körperliche und psychische Schäden zuführen

Das muss etwas näher betrachtet werden.

Wie werden Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch vollzogen?

Wer systematisch gegen die Zivilbevölkerung vorgeht, macht sich strafbar. Dafür gibt es zum einen das Strafgesetzbuch, zum anderen das Völkerstrafgesetzbuch. Doch wie werden Delikte geahndet?

Greifen wir uns zwei aktuelle Beispiele heraus.

Zum einen gibt es das sogenannte Panikpapier der Bundesregierung? Dort werden Einschränkungen und Lockdownmaßnahmen beschrieben. Diese können, so steht es dort geschrieben, über viele Jahre weitergeführt werden. Kinder sollen sich schuldig fühlen und die Anzahl der Coronatests so lange in der Höhe angepasst werden, bis die notwendige Schockwirkung erreicht sei. Bis vor ein paar Tagen, nachdem schon lange bekannt war, dass die Impfungen keinen Fremdschutz bietet, wurde eine potenzielle Impfpflicht im Deutschen Bundestag diskutiert. Die Quarantänemaßnahmen sind nach wie vor in Kraft. Wer unternimmt etwas gegen diesen Psychoterror der Bundesregierung? Im Völkerstrafgesetzbuch stehen die Worte „Menschen foltern“, „körperliche und psychische Schäden zuführen“ und „Zivilbevölkerung“. Ein Auszug:

So lange das nicht geschehen ist, bleibt nur der „Holzhammer“ („The Hammer“) der starken sozialen Distanzierung, ungeachtet des genauen Infektionszustands aller Betroffenen. Seite 8

„Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

  1. Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
  2. „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.
  3. Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.“

Das ganze Papier beschreibt die systematische Planung der Schikane und richtet sich an die gesamte Bevölkerung!

Der Ukraine-Konflikt ist das reinste Gemetzel. Ein sinnloses und grauenvolles Täten der Zivilbevölkerung. Es ist ein systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung. Dieser Krieg ist in den Medien stark präsent. Das Völkerstrafgesetzbuch müsste gelten. Doch warum passiert nichts? Was nützt ein Gesetz, wenn es nicht zur Anwendung kommt?

Übrigens:

Das VStGB bezieht sich, wie die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), auf das internationale Völkerrecht. Das Grundgesetz leitet sich im auch vom Völkerrecht ab.

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