Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen – so geht‘s

Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen – so geht‘s

Du möchtest die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen und fragst dich, wie du das machen sollst?

Eine Zahnversicherung ist sinnvoll, auch wenn du dafür jeden Monat einen Beitrag zahlen musst. Insofern wäre es ganz schön, wenn du die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen kannst. Was du dafür tun musst, verraten wir dir in diesem Beitrag.

Wer kann die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Prinzipiell ist es möglich, die Kosten für die Zahnzusatzversicherung bei der Steuererklärung anzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du gesetzlich oder privat versichert sind. Diese Unterscheidung ist nur für die Frage relevant, in welches Feld des Formulars du die Beiträge einträgst und wie hoch dein Absetzungsbetrag ist.

Wo musst du die Zahnzusatzversicherung eintragen?

Die Steuererklärung besteht aus mehreren Formularen, wenngleich es nicht mehr Papier, sondern die elektronische Form bei Elster gibt. Die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung trägst du unter dem Punkt „Vorsorgeaufwand“ ein. Nebenbei bemerkt, kann nicht nur die Zahnzusatzversicherung bei der Steuer angegeben werden. Es ist auch möglich, weitere Versicherungen von der Steuer abzusetzen. Das trifft insbesondere auf die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zu.
Für die Frage, ob du die Versicherung von der Steuer absetzen kannst oder nicht, ist es egal, ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung bist. Die Unterscheidung ist allerdings von Bedeutung, da es unterschiedliche Felder auszufüllen gibt.

Als gesetzlich Versicherter trägst du deine Daten in die Zeile 23 der Steuererklärung ein. Dieses Feld heißt: „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen“. Im Elster-Steuerprogramm nennt sich das entsprechende Feld „Wahlleistungen und Zusatzversicherung“.
Als Privatversicherte ist die Zeile 28 im Formular „Vorsorgeaufwand“ relevant.

Beiträge der Zahnzusatzversicherung von der Steuer zurückholen?

Ob du eine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen kannst, hängt von ein paar weiteren Zahlen ab. Zwar kann es nichts schaden, die Beträge in der Steuererklärung aufzuführen, allerdings kommen sie nicht immer zur Geltung. Wer die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung bereits überschritten hat, der kann zwar die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung in die Steuererklärung eintragen, profitiert allerdings nicht mehr davon. Für Alleinlebende beträgt der Höchstbetrag für die Krankenversicherung 1.900 Euro, für Paare liegt er bei 3.800 Euro. Zwar kannst du die Beiträge für die „Basiskrankenversorgung“ (gesetzliche Krankenversicherung) in voller Höhe von der Steuer absetzen, allerdings bleibt bei einer Überschreitung der Höchstbeträge kein Spielraum mehr, um das Einkommen durch weitere Versicherungen zu mindern.
Eine Zahnzusatzversicherung, bei der Steuer anzugeben, lohnt sich also insbesondere bei Geringverdienern und auch bei Studierenden. Selbstständige haben einen höheren Absetzungsbetrag für die Vorsorgeaufwendungen, da die Selbstständigen sämtliche Kosten selbst tragen müssen. Der Maximalbetrag liegt dann bei 2.800 Euro im Jahr.
Für Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder verheiratet sind, ergibt sich der jährliche Höchstbetrag durch die Addition der einzelnen höchsten Absetzungsbeträge. Was sich kompliziert anhört, ist aber ganz einfach. Sind beide als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer angestellt, beträgt der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen 1.900 Euro + 1.900 Euro = 3.800 Euro. Sind beide selbstständig, kannst du 2.800 Euro + 2800 Euro zusammenzählen. Es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 5.600 Euro. Die andere Konstellation ist natürlich: Ein Partner ist selbstständig, der andere ist sozialversicherungspflichtig. So erhaltet Ihr beide 2.800 Euro + 1.900 Euro = 4.700 Euro als Freibetrag.

Kannst du die Zahnarztrechnung steuerlich geltend machen?

Deine Zahnzusatzversicherung machst du in der Steuererklärung geltend. Doch wie sieht es mit der Zahnarztrechnung aus?

Die gute Nachricht ist: Auch die Zahnarztrechnung ist steuerlich absetzbar. Damit ist dein Eigenanteil gemeint, also der Betrag, den du selbst an den Zahnarzt bezahlt hast. Nun gibt es verschiedene Tarife bei der Zahnzusatzversicherung, sodass dir entweder die Zahnarztrechnung zu 100 % erstattet wird, oder z. B. nur zu 70 %, 80 % oder 90 %.  Nach Abzug der Leistungen aus der Regelversorgung (Zuschuss der GKV), füllt die Zahnzusatzversicherung den Rechnungsbetrag bis zu der vereinbarten Prozentzahl auf. Die jetzt verbleibende Differenz (i. d. R. 30 % – 10 %) zahlst du selbst.
So kannst du bei der Steuer sowohl die Zahnzusatzversicherung angeben, als auch den Zuzahlungsbetrag, also eine Eigenleistung. Je nach Einkommen wirkt sich das mehr oder weniger stark auf die jährliche Einkommensteuerrückerstattung aus.

Gibt es eine Versicherung, bei der du nichts mehr zuzahlen musst?

Einfach zum Zahnarzt gehen und die Rechnung bei der Zahnversicherung einreichen. Fertig! Ohne selbst etwas dazu zahlen zu müssen. Das wäre cool. Doch gibt es das?

Die Zahnzusatzversicherung der DA direkt und auch von dentolo bieten Tarife an, bei denen du eine besonders hohe Erstattung für die Zahnarztrechnung erhältst.
Das liegt daran, dass bereits mit dem Premium Tarif 100 % der Kosten für Zahnerhalt und Zahnersatz und Zahnprophylaxe übernommen werden. Auch kieferorthopädische Leistungen, wie z. B. Zahnspangen, werden zu 100 % übernommen. Der Vorteil an der dentolo-Versicherung ist, dass die Kosten für die Behandlung in voller Höhe übernommen werden, wenn du die Behandlung von einem Zahnarzt des es dentolo-Partnernetzwerkes durchführen lässt.

Wählst du einen anderen Zahnarzt aus, bekommst du eine 100 % ige Kostenerstattung im Premium Plus-Tarif. Der Premium Plus-Tarif hat weiterhin den Vorteil, dass die Versicherung direkt mit dem Zahnarzt abrechnet und du nicht in Vorleistung treten musst. So einfach kann es sein. Das ist sogar noch einfacher, als bei der digitalen Zahnzusatzversicherung.
Sowohl die 100 %-ige Kostenerstattung, als auch die direkte Abrechnung mit dem Zahnarzt, erleichtern dir die Steuer. In dem Fall musst du keine Belege sammeln und keine Beträge zusammenzählen, sondern trägst nur die Beitragshöhe für die Zahnzusatzversicherung in das Steuerformular ein.

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