Zahnzusatzversicherung – Was bedeuten Regelversorgung und Wartezeit?

Zahnzusatzversicherung – Was bedeuten Regelversorgung und Wartezeit?

Die Zahnzusatzversicherung wird sehr häufig abgeschlossen. Dabei tauchen immer wieder Begriffe wie Regelversorgung, Erstattungsgrenzen und Wartezeit auf. Wir möchten dir nun erklären, worauf es bei der Zahnzusatzversicherung ankommt.

Zahnersatz ist teuer

Die Herstellung von Zahnersatz ist ein lukratives Geschäft. Zahnärzte verdienen durch Prothesen, Kronen und Zahnersatz eine Menge Geld. Dabei rechnen sie nicht mit Pauschalen, sondern können die Einnahmen durch einem „mehrfachen Satz“ noch erhöhen.

Leider zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die vollständige Rechnung. Sie übernehmen nur die Hälfte der Kosten, die für eine sogenannte Regelversorgung anfallen.

Die Regelversorgung mit der Zahnzusatzversicherung verbessern

Regelversorgung bedeutet, dass Zahnersatz oder eine Zahnreparatur nur soweit erfolgt, wie sie aus medizinischer Sicht zweckmäßig ist. Diese Limitierung bezieht sich natürlich nur auf die Leistung der Krankenkasse. Wenn du selbst Geld lockermachst, darf dich der Zahnarzt natürlich mit weiteren Aufträgen beglücken.

Für die Bewertung der Regelversorgung müssen zwei Aspekte berücksichtigt werden. Zum einen heißt medizinisch notwendig nur, dass der Mensch wieder kauen und essen kann, ohne einen langfristigen Schaden an der Gebissstruktur zu erwarten. Regelversorgung bedeutet nunmal funktionsfähig und nicht schön.

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Wenn du nun eine andere Zahnfarbe außer Metall haben möchtest, oder ein stabileres Material, legst du bei der Rechnung selbst drauf. Krankenkassen und Zahnärzte haben nämlich selbst festgelegt, was Regelversorgung zu bedeuten hat. Diese Festlegungen werden immer wieder angepasst.

Gesetzlich versicherte Patienten haben es besonders schwer, da die Krankenkasse nur 60 % des Betrages der Regelversorgung übernimmt. Erst wenn du eine private Krankenversicherung oder ein gut gefülltes Tagesgeldkonto hast, bist du in der Regel besser dran.

In den meisten Fällen ist der Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung größer. Das trifft auch auf die Zahnbehandlung zu. Als gesetzlich versicherter Patient musst du aber keinesfalls Leistungseinbußen hinnehmen. Du kannst dir mit einer Zahnzusatzversicherung eine bessere Versorgung sichern und die anderen 40 % der Regelversorgung absichern.

Wird ein höherwertiger Zahnersatz oder eine alternative Herstellung (z.B. mit dem CEREC-Verfahren) gewünscht, steigen logischerweise auch die Kosten. Wie viel der Zahnarzt für die jeweilige Behandlung berechnen darf, ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt. Je weniger Leistungen von der GKV übernommen werden, umso mehr rechnet sich eine Zahnversicherung.

Wann zahlt die Krankenkasse die komplette Zahnarztrechnung?

In wenigen Fällen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse vollständig an der Zahnarztrechnung. Wenn eine medizinisch notwendige Zahnbehandlung durchgeführt wird, gibt es ein paar Fälle, in denen die GKV alle Kosten übernimmt. Dies ist dann der Fall, wenn die Patienten zum sogenannten Härtefall gehören. Ein Härtefall ist dann gegeben, wenn das regelmäßige Einkommen unter einer definierten Grenze liegt. Zusätzlich kann der Zuschuss der Krankenkasse noch getoppt werden, wenn das Bonusheft lückenlos geführt wurde. Das Bonusheft füllt sich immer dann, wenn dein regelmäßiger Zahnarztbesuch (Vorsorge) durch einen Eintrag in dieses Heft bestätigt wird. Ein Vorsorgebesuch ist mindestens jährlich nötig. Führst du dein Bonusheft über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos, erhöhst du damit den regulären Zuschuss der Krankenkasse von 60 % auf 70 %. Wird das Bonusheft zehn Jahre lang lückenlos geführt, gibt es 75 % von der gesetzlichen Krankenversicherung dazu. Die Regelungen dazu stehen in § 55 SGB V.

Ob Bonusheft oder nicht: Bist du kein Härtefall, musst du ohne eine Zahnzusatzversicherung einen Eigenanteil zahlen.

Sollte eine professionelle Zahnreinigung versichert werden?

Eine professionelle Zahnreinigung wird von dir selbst oder durch eine Zahnzusatzversicherung bezahlt, weil es sich um keine Regelleistung handelt. Die GKV ist also raus aus der Nummer. Allerdings dient diese wichtige zahnprophylaktische Maßnahme dem Erhalt der Zahngesundheit und ist mehr als das regelmäßige Zähneputzen.

In der Zahnarztpraxis werden Zähne und Zahnzwischenräume intensiv gereinigt, um so Bakterien oder anderen Krankheitserregern den Gar aus zu machen. Die Kosten dafür sind zwar überschaubar (unter 100 Euro), werden aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Allerdings sollte die Zahnreinigung zur Routine gehören, denn es ist eine gute Möglichkeit das Bonusheft zu pflegen und den Festzuschuss zu erhöhen. Eine Zahnreinigung dient der Zahnvorsorge und ist demnach einen Stempel im Bonusheft wert.

Die meisten Anbieter der privaten Zahnzusatzversicherung, z.B. die dentolo Zahnversicherung, beteiligen sich an der professionellen Zahnreinigung. Das ist schlau, denn eine regelmäßige Zahnpflege reduziert das Risiko einer Zahnerkrankung und spart den Versicherungsunternehmen viel Geld.

Welche Tarife gibt es für bei der Zahnzusatzversicherung?

Es gibt kaum eine Versicherung, die nur einen Tarif bietet. Die Bezeichnungen reichen von Basic, Komfort und Premium (z.B. bei der dentolo Zahnversicherung) bis hin zu Premium Economy, Business-Class und First-Class (z.B. bei der Ottonova Zahnversicherung).

Du findest also auf dem Markt Tarife, die lediglich den Zahnersatz versichern, während die höherwertigen Tarife auch für besonders hochwertige Zahnfüllungen zahlen. Eine langlebige Kunststofffüllung im Zahn wird in den meisten Fällen von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Das Gleiche gilt für Parodontosebehandlungen. Bei der Wurzelbehandlung berechnet der Zahnarzt gern extra Beträge, die sich im Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherung wiederfinden sollten.

Was sind Erstattungsgrenzen bei der Zahnzusatzversicherung?

Wenn du dich für eine Zahnzusatzversicherung interessierst und den Leistungskatalog anschaust, stößt du auf den Begriff der Erstattungsgrenzen. Diese stehen in Verbindung mit der Wartezeit und werden in den ersten Jahren durch den Versicherer definiert.

Wenn eine Zahnversicherung damit wirbt, die Kosten für Zahnersatz bis zu 100 % zu übernehmen, tut sie das in der Regel auch. Allerdings erst nach 3 – 5 Versicherungsjahren. Bis dahin zahlt die Versicherung nur einen Höchstbetrag für den Zahnersatz.

Das ist ein wichtiger Punkt, der dir zeigt, dass du eine Zahnzusatzversicherung schon in jungen Jahren abschließen solltest. Das Risiko für eine teure Zahnbehandlung ist in den jungen Lebensjahren deutlich geringer. Je früher du eine entsprechende Versicherung hast, desto kleiner sind die monatlich zu zahlenden Beiträge.

Bei der Auswahl des Zahntarifs solltest du beachten, dass die Erstattungsgrenzen nur über einen relativ kurzen Zeitraum zum Tragen kommen. Welche Beträge innerhalb der ersten Jahre gezahlt werden, steht in der sogenannten Zahnstaffel. Diese findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Ähnlich den Erstattungsgrenzen in Euro gibt es auch Tarife, welche die Anzahl der Implantate begrenzen, die durch die Versicherung bezahlt werden.

Was bedeutet Wartezeit?

Eine Wartezeit kennst du vielleicht schon von der Rechtsschutzversicherung. Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von 8 Monaten. Das bedeutet, dass während der ersten acht Monate keine Kosten für Zahnbehandlungen erstattet werden. Der Hintergrund ist der, dass sich die Versicherung vor Zahlungen schützen möchte, die schon vor Vertragsabschluss absehbar waren.

Es gibt aber die Möglichkeit die Wartezeit zu umgehen. Es gibt Versicherungen, die dir die Wartezeit ersparen, wenn du dir von einem Zahnarzt eine ausreichende Zahngesundheit bestätigen lässt. So wird auch für den Versicherer deutlich, dass in absehbarer Zeit keine Ausgaben geplant sind.

Ist ein Tarif mit voller Erstattung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung wird in unterschiedlichen Tarifen, mit verschieden hohen Beiträgen angeboten. Prinzipiell wird von der Zahnarztrechnung der Anteil abgezogen, welcher durch die gesetzliche Krankenversicherung beglichen wird. Dieser Posten wird dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Der verbleibende Betrag wird dann durch die Zahnzusatzversicherung teilweise oder vollständig übernommen. So gibt es Tarife, in denen der verbleibende Rechnungsbetrag bis zu 70 % übernommen wird.

Beispielrechnung

Der Rechnungsbetrag liegt bei 500 Euro, die Regelversorgung wäre mit 320 Euro festgesetzt. 60 % der Regelversorgung (192 Euro) zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Ohne eine ergänzende Versicherung bliebe ein Eigenanteil von: 500 Euro – 192 Euro = 308 Euro, der von dir als Patient selbst zu tragen ist.

Ein Tarif mit 70 % Erstattung bedeutet, dass GKV und private Zahnzusatzversicherung zusammen 500 Euro x 70 % = 350 Euro des Rechnungsbetrages übernehmen. Demzufolge beträgt dein zu zahlender Eigenanteil nur 500 Euro – 350 Euro = 150 Euro. Deine Ersparnis liegt also bei 308 Euro – 150 Euro = 158 Euro.

Ergebnis: Ohne Zahnzusatzversicherung würdest du 308 Euro selbst zahlen, mit einer Zahnzusatzversicherung (Tarif bis 70 %) sind es nur 150 Euro.
Weil die Krankenkasse 192 Euro bezahlt, wird von der Zahnzusatzversicherung ein Betrag in Höhe von 158 Euro überweisen.

Ein Tarif, der 90 % absichert, führt zu einer gesamten Erstattung von GKV und Zusatzversicherung von 500 Euro x 90 % = 450 Euro und damit einem Eigenbetrag von 50 Euro. Das Beste ist nun ein Tarif mit 100 %. Ziehen wir also von 500 Euro die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (192 Euro) ab, bleibt der Eigenbetrag von 308 Euro. Da du eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hast, die dir 100 % der Leistung verspricht, wird die komplette Differenz erstattet, sodass du kein Geld mehr bezahlen musst. Besonders toll ist der Tarif dentolo Premium Plus. Durch die Direktabrechnung mit dem Zahnarzt, musst du nicht in Vorkasse gehen.

Gut zu wissen: Mehr Leistung bedeutet einen höheren Beitrag. Es kann eine Überlegung wert sein, einen Tarif auszuwählen, mit dem 85 % oder 90 % der Kosten übernommen werden. Vorsorglich sollte ein wenig Geld auf einem Tagesgeldkonto liegen. Ein 100 %-Tarif eignen sich nur für Menschen, denen es schwer fällt einen Notgroschen auf dem Konto zu halten, die eher auf Nummer Sicher gehen möchten und von der Direktabrechnung mit dem Zahnarzt profitieren wollen.

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