Was sind Gebühren? Wieso müssen wir den Personalausweis bezahlen?

Was sind Gebühren? Wieso müssen wir den Personalausweis bezahlen?

Gebühren – diese Wort begegnet uns sehr oft. Wir kennen aus vielen Lebenslagen. Auto anmelden, Gewerbe anmelden und Telefongebühren. Rundfunkgebühren gibt es aber nicht, denn das ist ein Beitrag! Gebühren und Beiträge, sind also nicht das Gleiche.

Gebühren möchten wir am liebsten gar nicht haben, denn jedes Mal, wird unsere Urlaubskasse durch solche Kosten belastet. Selbst für unseren Personalausweis werden wir zu Kasse gebeten. Wem der Personalausweis gehört und wo steht, dass wir dafür bezahlen müssen, verraten wir in diesem Beitrag. Vorher klären wir, was Gebühren sind.

Gebühren als Abgaben an eine öffentlich-rechtliche Einrichtung

Sobald wir eine Leistung der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen, zahlen wir Gebühren. Im Gegensatz zu den Beiträgen, wird uns gegen Gebühr eine Leistung erbracht, die uns persönlich zugerechnet werden kann. Der Rundfunkbeitrag ist von jedem zu zahlen, unabhängig davon, ob man das Angebot der zur Verfügung gestellten Medien nutzt. Gebühren werden fällig, wenn wir unser Auto anmelden. Sobald unser Abfalltonne geleert wird, sind Gebühren fällig. Wir zahlen für unseren persönlichen Personalausweis Gebühren. Beschäftigen wir uns doch einmal mit dem Ausweis…

Wo steht, dass wir einen Personalausweis haben müssen?

Es ist selbstverständlich: jeder von uns, der über 16 Jahre alt ist, hat einen Personalausweis. Das ist so und war schon früher so! Unsere Eltern hatten so ein Ding und wir haben das auch. Unsere Freunde haben diesen Identitätsnachweis und die Großeltern. Doch wo steht, dass wir einen Personalausweis haben müssen?

In Deutschland gibt es für jeden Sch… ein Gesetz. So haben wir das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz-PAuswG). Die wichtige Information finden wir gleich in § 1. Dort steht:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Im gleichen Paragraphen ist festgelegt, dass für Personen, die eine Freiheitsstrafe absitzen, keine Verpflichtung besteht, einen Personalausweis zu besitzen:

Im Absatz 2 heißt es: „gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.“

Das bedeutet, jede Person, die über 16 Jahre alt ist und sich auf freiem Fuß bewegt, muss einen Ausweis haben und diesen, gegen die Entrichtung einer Gebühr, beantragen.

Folgende Personen, können einen Ausweis beantragen:

  • Personen, die noch keine 16 Jahre alt sind und
  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben“

Weiter heißt es in § 2 Absatz 1 „Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis und der Ersatz-Personalausweis.“

Wem gehört der Personalausweis?

Oft taucht die Frage auf, ob unser Personalausweis auch wirklich uns gehört. Schließlich bezahlen wir dafür eine Gebühr. Die Antwort finden wir natürlich wieder in dem entsprechenden Gesetz. Im § 4 Absatz 2 heißt es: „Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ Welche Daten auf unserem Personalausweis stehen, der uns eigentlich nicht gehört, ist im § 5 geregelt. Dort steht im Absatz 2, dass sich folgende Angaben auf dem Personalausweis befinden:

  • Familienname und Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild
  • Unterschrift
  • Größe und Farbe der Augen
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Seriennummer
  • Ordensname oder Künstlername

Wir gehen davon aus, dass mit Seriennummer die des Ausweises gemeint ist. Es ist doch eine merkwürdige Vorstellung dass jede Person eine eigene Seriennummer hat.

Was kostet ein Personalausweis – wie hoch sind die Gebühren?

Wie teuer ein Personalausweis ist, entscheidet nicht jede Behörde selbst, sondern das ist ebenfalls zentral geregelt. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der

„Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung)“. Die Abkürzung ist PAuswGebV.

 

Gebühren für Personalausweis
Gebühren für Personalausweis

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Kombination des Personalausweisgesetzes und des Verwaltungskostengesetzes. In der Personalausweisgebührenverordnung ist das wie folgt beschrieben:

Auf Grund des § 34 Nummer 8 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt…
Herrlich diese Rechtstexte!
 

Derzeit (im Jahre 2020) werden für einen Personalausweis 28,80 Euro fällig, es sei denn die antragstellende Person ist noch keine 24 Jahre alt. Dann ist der Ausweis um 6 Euro günstiger. Das eine Gebühr überhaupt erhoben wird und wie sie sich zusammensetzt, ist ebenfalls im §31 des Personalausweisgesetzes beschrieben. Dort heißt es:

„(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen erheben die Personalausweisbehörden Gebühren und Auslagen nach den Absätzen 2 und 3.
(2) Die Gebühr soll die mit der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung verbundenen Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken. In die Gebühr sind die mit der Leistung regelmäßig verbundenen Auslagen einzubeziehen. Zur Ermittlung der Gebühr sind die Kosten, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als Einzel- und Gemeinkosten zurechenbar und ansatzfähig sind, insbesondere Personal- und Sachkosten sowie kalkulatorische Kosten, zu Grunde zu legen. Zu den Gemeinkosten zählen auch die Kosten der Rechts- und Fachaufsicht. Grundlage der Gebührenermittlung nach den Sätzen 1 bis 4 sind Kosten, die in der Gesamtheit der Länder mit der jeweiligen Leistung verbundenen sind. § 3 Absatz 1 und 2, die §§ 5 bis 7, 9 Absatz 3 bis 6 und die §§ 10 bis 12 des Bundesgebührengesetzes gelten entsprechend.
(3) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, für den Bereich der Landesverwaltung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die gebührenpflichtigen Tatbestände, die Gebührenhöhe und die Auslagenerstattung näher zu bestimmen.“

Die individuell zurechenbaren Leistungen sind das charakteristische Merkmal, was aus der Abgabe eine Gebühr macht. Jeder Ausweis wird individuell mit den entsprechenden Daten ausgestattet, sogar mit eigenem Foto. Deswegen spricht man nicht von einem Beitrag! Im Absatz 2 sehen wir sogar schriftlich, dass es sich um eine Gebühr handelt. Mit diesen Gebühren, die wir für unsere Ausweise bezahlen, sollen alle Kosten gedeckt werden, die jeder beteiligten Partei entstehen.

Wer darf einen Personalausweis verlangen?

Ein Personalausweis hat lediglich die Funktion, die eigene Identität nachzuweisen. Demzufolge ist jeder berechtigt einen Ausweis zu verlangen, der ein Interesse daran hat, die Identität einer Person festzustellen. Die Identitätsfeststellung erfolgt hauptsächlich auf Grundlage des Abgleichs zwischen Gesicht und Lichtbild auf dem Ausweis. Interessant ist, dass vom Ausweisinhaber niemand verlangen darf, diesen zu hinterlegen, oder ihn aus der Hand zu geben. Es sei denn, es handelt sich um eine „die Identität feststellende Behörde“

Im § 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes heißt es dazu: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“

Was ist eine „Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden“?

Das ist jede Behörde, die zur Erfüllung der Dienstaufgabe die Identität einer Person feststellen muss. Dazu zählen Polizei, Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt usw.

Weiter dürfen Unternehmen den Ausweis verlangen, deren Geschäftszweck darin besteht, die Identität für andere Unternehmen festzustellen. So ein Anbieter ist beispielsweise WebID, durch die es ermöglicht wird, die Identität für Finanzinstitute festzustellen. So ist es möglich, einen Onlinekreditantrag vollständig von zu Hause aus abzuschließen. Ein Beispiel dafür ist der beliebte Kredit2Day.

Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Was passiert eigentlich, wenn wir keinen Ausweis besitzen? Ist das eine Straftat?

Die Antwort ist einfach, denn wer mit dem Personalausweisgesetz nicht konform geht und keinen Personalausweis beseitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dieses Vergehen, muss also nicht geahndet werden, kann aber! Im § 32. Absatz 1 heißt es:

Ordnungswidrig handelt, wer … entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt,

Im gleichen Paragraphen steht, dass bei Verstößen gegen das PAuswG ein Bußgeld zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro verhängt werden kann.

Werden Gebühren erhoben, wenn ich den Ausweis nicht mit führe?

Nein, denn das Personalausweisgesetz schreibt nur vor, dass man einen Ausweis besitzen muss. Er muss einer entsprechenden Behörde vorgelegt werden, allerdings nicht sofort. Von daher, gibt es keine Strafgebühren, wenn der Ausweis zu Hause bleibt. Es kann allerdings sehr vorteilhaft sein, diesen dabei zu haben. Ist nach einem Unfall die Identitätsfeststellung erforderlich, ist ein Ausweis sehr hilfreich für das medizinische Personal. Auch wer ins Ausland reist, braucht einen Ausweis.

 

 

 

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