Rechtschutzversicherung – Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?

Rechtschutzversicherung – Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?

Die Rechtschutzversicherung kann sehr nützlich sein. Doch wusstest du schon, dass es einen Schadenfreiheitsrabatt für die Rechtschutz gibt? Wir möchten dir erklären, was das ist.

Schadenfreiheitsrabatt bei der Rechtschutzversicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt in der Rechtschutzversicherung funktioniert ähnlich dem der KFZ-Versicherung. Je länger du ohne Schaden bist, desto vorteilhafter wird die Rechtschutzversicherung. Allerdings ändert sich in der Regel nicht der monatliche Beitrag, sondern deine Selbstbeteiligung.

Rechsschutzversicherung  für Cybermobbing

  • Löschung von reputationsschädigenden Inhalten
  • Reputationscheck
  • Telefonisch psychologische Soforthilfe
  • Ersatz von Vermögensschäden
  • Kostenerstattung für Dokumente nach Identitätsdiebstahl
  • rechtlicher Rückhalt bei privaten Urheberrechtsverstößen
  • WebCheck der eigenen Homepage
  • u.v.m.



Beim Antrag für deine Rechtschutzversicherung kannst du dich für eine gewünschte Selbstbeteiligung entscheiden. Je kleiner sie sein soll, desto höher ist dein Jahresbeitrag. In der Regel werden Selbstbeteiligungen von 0 Euro, 150 Euro, 250 Euro und 500 Euro angeboten.

Wählst du bspw. einen günstigen Vertrag mit einer SB von 250 Euro aus, dann musst du im Schadenfall diesen Betrag selbst übernehmen.

Sofern du einen oder mehrere Rechtschutzfälle hattest, kann dich der Versicherer in deinem Schadenfreiheitsrabatt zurückstufen, so dass du für künftige Fälle tiefer in die Tasche greifen musst. Um wie viele SF-Klassen du heruntergestuft wirst, kannst du einer Tabelle in deinen allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Kommt es ganz krass, kann dir der Versicherer den Vertrag sogar kündigen.

Es geht aber auch in die andere Richtung, so dass du mit deiner Rechtschutzversicherung sogar einen Schadenfreiheitsrabatt erhältst. In diesem Falle ist die neue Schadenfreiheitsklasse tatsächlich ein Rabatt. Im Laufe der Versicherungsjahre sinkt deine Selbstbeteiligung. Es handelt sich um eine Art Treuebonus.

Was ist ein schadenbelastender Verlauf?

Ein schadenbelastender Verlauf liegt in der Regel vor, wenn du eine rechtliche Streitigkeit hattest und die Versicherung eine Leistung für dich erbracht hat. Damit kann deine SF-Klasse verringert werden. Allerdings ist ein schadenbelastender Verlauf nicht unmittelbar an eine Zahlung durch den Versicherer gekoppelt. Sofern deine Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage für ein Gerichtsverfahren gemacht, aber keinerlei Kosten übernommen hat, kann dies ebenfalls zu einem schadenbelastenden Verlauf führen. Dieser führt bspw. bei der HUK ebenfalls zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit zu einer künftigen Erhöhung deiner Selbstbeteiligung.

Im außergerichtlichen Verfahren ist dies anders. Hier kann die Deckungszusage getrost erfolgen. Um einen schadenbelastenden Verlauf zu vermeiden reicht es aus, wenn die Zahlung durch die Versicherung nicht erbracht werden musste. In dem Fall bleibt deine Schadensfreiheitsklasse bestehen. In der Regel ist dies der Fall, wenn dein Gegner verliert. Dann muss nämlich er die Kosten des Verfahrens tragen.

Treuebonus als Schadenfreiheitsrabatt mit der ARAG Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung der ARAG verspricht dir einen Treuebonus als Schadenfreiheitsrabatt. Das bedeutet, dass du dir eine kleinere Selbstbeteiligung verdienen kannst. Sofern du deine Rechtschutzversicherung 5 Jahre nicht in Anspruch genommen hast, vermindert sich deine Selbstbeteiligung. Die Höhe hängt dabei von deinem gewählten Tarif an:

  • Bis zu 250 Euro in Basistarifen
  • Bis zu 500 Euro in Komforttarifen
  • Bis zu 750 Euro in Premiumtarifen.

Eine Besonderheit ist das ARAG JuraTel, welches du schon in Anspruch nehmen darfst, ohne dass dein Weg zum besseren Schadenfreiheitsrabatt behindert wird. So lange es beim JuraTel bleibt, zählt diese Dienstleistung nicht als Leistung bzgl. des Rabatts.

Das ARAG JuraTel ist eine praktische Telefonnummer, die du ganz einfach anrufen kannst. Dort wird dir ein kompetenter Rechtsanwalt – in Deutschland zugelassen – eine telefonische Erstberatung geben, falls du dich in Rechtsangelegenheiten beraten lassen möchtest, oder musst. Das Schöne ist, dass du auch im Ausland von dieser telefonischen Erstberatung profitierst. Je nach Land wird dir ebenfalls ein deutschsprachiger Anwalt vermittelt.

Es ist also gut zu wissen wovon die Selbstbeteiligung deiner Rechtschutzversicherung abhängen kann und wie du eine Rückstufung vermeidest.

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