KFZ-Versicherung – wo kommt der Stichtag 30. November her?

KFZ-Versicherung – wo kommt der Stichtag 30. November her?

Jedes Jahr wimmelt es von Angeboten für die KFZ-Versicherung. Doch nicht das gesamte Jahr über ist das so, denn erst gegen Ende rückt der Wechsel der Autoversicherung stark in den Fokus. Doch wo steht eigentlich, dass wir nach dem 30. November nicht kündigen dürfen?

Stichtag für die Kündigung der KFZ-Versicherung

Halter eines Fahrzeuges kennen das magische Datum. Der 30. November wird als der Stichtag bezeichnet. Wer seine Kündigung nach diesem Datum abschickt, ist ein weiteres Jahr gefesselt. Doch wieso ist dieses Datum landesweit so fest vorgegeben? In welchem Gesetz steht sowas?

Die Frage ist berechtigt, denn es gibt kein Bundesgesetz in dem der Stichtag für die Kündigung der KFZ-Versicherung verankert ist. Es muss auch nicht zwangsweise so sein. Doch woher kommt nun der 30. November?

Die Vertragslaufzeit der KFZ-Versicherung

Das allgemeine Vertragsrecht gesteht der Versicherung zu, ihre eigenen Regeln zu erstellen. Diese nennen sich Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Dabei handelt es sich um die allgemein bekannten AGB’s. Dieses heißen bei der Versicherung nicht „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)“, sondern eben „Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)“. Diese Bedingungen, denen wir grundsätzlich immer zustimmen müssen, sofern wir die Versicherung brauchen oder haben möchten, enthalten eine Klausel über die Vertragslaufzeit. Bei den meisten Autoversicherern gilt eine kalenderjährige Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass die Laufzeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember geht. Das ist bei der KFZ-Versicherung der übliche Standard.

Weil die meisten Verträge immer einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen, ergibt sich der 30. November eines jeden Jahres.

Hat die Zahlungsweise einen Einfluss auf die Vertragslaufzeit?

Nun können wir die Frage stellen, ob eine halbjährliche Zahlungsweise einen Einfluss auf die Vertragslaufzeit hat. Das ist leider nicht so, denn die Autoversicherung gilt immer für ein Kalenderjahr. Die jährliche Zahlweise ist die finanziell günstigste, da andere Zahlweisen einen Aufschlag nach sich ziehen.

Wie kannst du bei der KFZ-Versicherung Geld sparen?

Bei den meisten Versicherern ist es möglich, Jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu bezahlen. Damit ändert sich die Beitragsprämie nach oben. Für die unterjährige Zahlweise wird ein Aufschlag fällig. Demzufolge kannst du durch die richtige Wahl der Zahlungsweise bares Geld sparen. Bezahlst du die KFZ-Versicherung jährlich, kommst du am günstigen weg. Natürlich ist die jährliche Versicherungssumme ein großer Batzen Geld. Dennoch beträgt die Ersparnis mehrere Euro im Jahr. Die Ersparnis merkst du sogar auch dann, wenn du sie auf den Monat runterrechnest.

Wenn du dich auf die jährliche Zahlweise vorbereiten möchtest dann empfehlen wir dir, ein kostenloses Tagesgeldkonto mit den kostenlosen Tools für die Organisation deiner Finanzen zu verbinden.

So wird es denkbar einfach, jeden Monat automatisiert das Geld zur Seite zu legen und dann im Januar vorbereitet zu sein.

Selbst die Tatsache, dass es fast keine Zinsen gibt, ändert nichts an der Ersparnis. Der entfallende Aufschlag für die unterjährige Zahlweise ist so gut wie eine ordentliche Zinszahlung.

Welche Bestandteile sollte die KFZ-Versicherung haben?

Wenn du eine Kraftfahrzeugversicherung suchst, stößt du zwangsweise auf die Frage, was genau eine KFZ-Haftpflichtversicherung, eine Teilkaskoversicherung und was eine Vollkaskoversicherung ist.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung stellt einen essentiellen Bestandteil des Versicherungsschutzes dar. Als Halter eines eigenen Fahrzeugs, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu haben. Den Versicherungsschutz prüft die Zulassungsbehörde bei der Zulassung ab.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, brauchst du also eine Versicherungsbestätigung. Früher wurde diese als Deckungskarte bezeichnet, heute funktioniert das Ganze elektronisch und heißt deswegen „Elektronische Versicherungsbestätigung“. Dabei wird vom Versicherer eine EVB-Nummer übermittelt.

Wie hoch soll die Deckungssumme der KFZ-Versicherung sein?

In Deutschland existieren vorgeschrieben Mindestwerte der Versicherungssummen. Dabei gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme von 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,22 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

Das muss nicht immer ausreichen, von daher bieten die meisten Versicherer einen Versicherungsschutz von 50 Mio. bzw. sogar 100 Mio. Euro an. Gerade Personenschäden können sehr teuer werden. Dies zeigt sich besonders krass, wenn mehrere Personen einen Schaden nehmen, zum Beispiel in einem Bus.

In der Vollkaskoversicherung oder der Teilkasko, gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme.

Gilt die KFZ-Haftpflichtversicherung auch für Mietwagen?

Wenn du einen Mietwagen anmieten möchtest, stehst du vor der Frage, welche Versicherung dabei ist.

Eine Mietwagenhaftpflichtversicherung ist im Regelfall Bestandteil des Mietwagenvertrages, das Gleiche gilt in den meisten Fällen für die Mietwagenvollkasko. Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:

Die Mietwagenvollkasko hat regulär eine hohe Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass selbst verursachte Schäden am Leihwagen grundsätzlich durch eine Versicherung der Autovermietung versichert sind. Allerdings musst du im Schnitt ca. 1.000 Euro als Selbstbeteiligung selbst tragen. Sollte es auf der Straße knallen und du trägst die Schuld, dann sind 1.000 Euro futsch.

Diese Selbstbeteiligung kannst du entweder kostenpflichtig reduzieren (Aufpreis), oder mit einer entsprechenden Kreditkarte reduzieren.

Die Haftpflichtversicherung hat in unterschiedlichen Ländern verschiedene Deckungssummen. Das liegt daran, dass die gesetzliche Mindestdeckung in jedem Land anders ist. Damit keine Kosten auf dich zukommen, wenn es um enorme Schadenssummen geht, ist es sinnvoll, eine Deckungssumme zu haben, die deinem heimischen Vertrag zu Hause entspricht. Diese Aufstockung der Haftpflichtversicherung bei Mietwagen nennt sich „Mallorca-Police“.

Was kostet eine KFZ-Versicherung?

Wie viel eine KFZ-Versicherung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben den Faktoren wie Region, Fahrzeug, Alter etc., spielt auch die eigene Fahrweise eine Rolle. Je länger du unfallfrei unterwegs bist, desto höher ist der Rabatt, den dir der Versicherer gewährt. Für den Versicherungsvergleich ist wichtig, dass du in deiner letzten Beitragsrechnung nachschaust, in welche Schadensfreiheitsklasse du eingestuft bist.

Mit der Schadensfreiheitsklasse und deinem Fahrzeugschein bewaffnet, kannst du dann einen Versicherungsvergleich durchführen, um die günstigste Versicherung zu finden. Nach Möglichkeit solltest du einen Versicherungstarif mit Rabattschutz auswählen.

Insassenunfallversicherung – ankreuzen oder nicht?

Schon bei der Eingabe deiner Daten kannst du auswählen, ob du eine Insassenunfallversicherung benötigst. Dabei handelt es sich um einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein. Ob du diese Versicherung wirklich brauchst oder dir das Geld sparen kannst, solltest du dir gut überlegen.

Gehört der Schutzbrief zur KFZ-Versicherung?

Die Anbieter einer KFZ-Versicherung bieten dir gegen einen geringen Aufpreis die Möglichkeit, deinen Vertrag um einen KFZ-Schutzbrief zu erweitern. Das kann durchaus sinnvoll sein. Gegenüber den Automobilclubs stehen die Leistungen um nichts nach.

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