Bei einem Vergleich der Unfallversicherungen, stoßen wir zwangsweise auf den Begriff der Progression. Dazu finden wir in den Angeboten und auch in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Tabellen und Diagramme. Üblich sind Progressionswerte von 225 %, 300 %, 350 % oder auch 500 %. Es gibt sogar auch 1.000 %.
Doch was genau bedeutet Progression eigentlich?
Eine Unfallversicherung mit der Grundsumme
Wer eine Unfallversicherung abschließt und keine Steigerung vereinbart, hat keine Probleme mit dem Rechnen, denn einfache Kenntnisse in Prozentrechnung sind für uns ausreichend. Eine Versicherungssumme von 100.000 Euro bleibt bei 100.000 Euro. Eine Einschränkung, also ein Invaliditätsgrad von 50 % ergäbe beispielsweise eine Versicherungsleistung von 50.000 Euro. Diese Prozentzahl finden wir in der Gliedertaxe und diese wird auch durch einen Arzt bestätigt. Haben wir eine Progression im Versicherungsvertrag abgeschlossen, dann bedeutet dies, dass unsere Versicherungsleistung erhöht wird.
Eine Progression ist nicht linear
Gut zu wissen: die Progression unserer Unfallversicherung greift erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 %. Daher wird eine Einschränkung von weniger als 25 % nicht in der Tabelle berücksichtigt. Es besteht grundsätzlich eine direkte Bindung an die Versicherungssumme. Wer eine Grundsumme von 100.000 Euro vereinbart hat, erhält bei einer Progression von 225 % also maximal 225.000 Euro. Eine Progression von 350 %, ergibt eine maximale Versicherungssumme von 350.000 Euro. Diese maximale Versicherungssumme bezieht sich immer auf eine Vollinvalidität, also eine Invalidität von 100 %. Alles was ich darunter abspielt, also im Bereich zwischen 25 % und 100 %, wird in einer Progressionstabelle abgelesen.
Unfallversicherung – Was bedeuten Gliedertaxe und Invaliditätsgrad?
Diese Progressionstabelle finden wir in den Versicherungsbedingungen. Dort lesen wir ab, welchen Betrag wir bei einer Einschränkung von beispielsweise 40 % bekommen. Ist das nicht toll? Die Progression macht aus 40 % eine größere Prozentzahl!
Weil die Progression nicht linear verläuft, müssen wir in einer Tabelle nachschauen. Hier ein Beispiel:
Im Vertrag unserer Unfallversicherung haben wir eine Versicherungssumme von 100.000 Euro mit einer Progression von 350 % vereinbart. Sollte uns unfallbedingt ein Fuß amputiert werden müssen, besagt unsere Gliedertaxe, dass uns ein Invaliditätsgrad von 50 % anerkannt wird. Weil unsere Einschränkung mehr als 25 % beträgt, kommt für uns die Tabelle zur Anwendung. Um zu erfahren wie hoch die Versicherungsleistung nun tatsächlich ist, suchen wir in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die Progressionstabellen. Für unseren Fall, suchen wir nun die Tabelle aus, die die Progressive Invaliditätsstaffel von 350 % wiederspiegelt. Nun finden wir in der Zeile, in der wir den Invaliditätsgrad von 50 % finden (das ist unser Fuß) die entsprechende Leistung von 100 %. Wir erhalten von der Unfallversicherung also 100 % der vereinbarten Versicherungsleistung. In unserem genannten Fall also 100.000 Euro.
Wichtig zu wissen: Sowohl die Zuordnung der einzelnen Invaliditätsgrade, als auch die Werte der Progressionstabelle unterscheiden sich zwischen den unterschiedlichen Versicherern.
Soll ich eine hohe Versicherungssumme oder eine hohe Progression wählen?
Ein Versicherungsbeitrag für eine kleine Versicherungssumme mit hoher Progression ist immer günstiger, als eine hohe Grundsumme. Warum ist das so?
Die Versicherungssumme bildet die Grundlage für alles. Denn bei einer Vollinvalidität ist es von einem bedeutenden Unterschied, ob wir 100.000 Euro oder 350.000 Euro versichert haben. Setzen wir nun eine Progression von 350 % an, dann steigt unsere ursprüngliche Summe von 100.000 Euro auf 350.000 Euro an. Das zweite Beispiel, mit der Grundsumme von 350.000 Euro, würde bei einer Progression von 350 % eine wesentlich höhere Versicherungssumme ergeben: 1.225.000 Euro. Die versicherte Grundsumme von 350.000 Euro, hätte ohne Progression den gleichen Wert bei Vollinvalidität, wie 100.000 Euro mit 350 % Progression. Wieso ist die Rechnerei wichtig?
Eine hohe Versicherungssumme bietet mehr Schutz bei kleinen Einschränkungen
Das interessante an einer Progression ist, dass sie für die kleinen Verletzungen nicht relevant ist. Erst wenn wir einen Invaliditätsgrad von 25 % erreicht haben, kommt sie zur Anwendung. Vorher kommt Sie nicht in Frage. Schauen wir uns die folgenden Beispiele an:
Beispielhafte Gliedertaxe für Invaliditätsgrade < 25 %
Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Invaliditätsgrad in % andere Zehe 3 große Zehe 8 andere Finger 10 Geschmackssinn 10 Milz 10 Geruchssinn 15 Zeigefinger 15
Alle der genannten Einschränkungen, liegen unterhalb der Grenze von 25 %. Demzufolge ist die Progression für uns irrelevant.
Über die Höhe der entsprechenden Leistung entscheidet nun ausschließlich die vereinbaret Versicherungssumme:
Beispielhafte Gliedertaxe mit Progression
Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Invaliditätsgrad in % bei 100.000 Euro bei 100.000 Euro und 350 % Progression bei 350.000 Euro bei 350.000 Euro und 350 % Progression andere Zehe 3 3.000 3.000 10.500 10.500 große Zehe 8 8.000 8.000 28.000 28.000 andere Finger 10 10.000 10.000 35.000 35.000 Geschmackssinn 10 10.000 10.000 35.000 35.000 Milz 10 10.000 10.000 35.000 35.000 Geruchssinn 15 15.000 15.000 52.500 52.500 Zeigefinger 15 15.000 15.000 52.500 52.500 Fuß 50 50.000 175.000 175.000 612.500
Gut zu sehen ist, dass die oberen Beispiele völlig unabhängig einer Progression sind. Hier entscheidet einzig und allein die vereinbarte Versicherungssumme über die Leistung. Der Fuß hingegen, liegt bei einer Einschränkung von mehr als 25 %. Demzufolge erhöht sich damit die Versicherungssumme.
Es ist also prinzipiell eine gute Idee, die Versicherungssumme nicht zu klein zu wählen. Damit werden insbesondere kleinere Einschränkungen gut entschädigt. Bei einem hohen Invaliditätsgrad macht sich das Duo aus Versicherungssumme und Progression dann aber deutlich bemerkbar.
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1 thought on “Privaten Unfallversicherung – was bedeutet Progression?”
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