Zugangsfaktor und Rentenartfaktor – nicht verwechseln

Zugangsfaktor und Rentenartfaktor – nicht verwechseln

Wenn du deinen Rentenbescheid bekommst, entdeckst du dort verschiedene Zahlen, unter anderem den Zugangsfaktor. Doch was bedeutet diese Zahl?

Der Zugangsfaktor und die Regelaltersgrenze

Wenn du pünktlich mit der Regelaltersgrenze in Rente gehst, beträgt der Zugangsfaktor prinzipiell 1. Doch dieser Faktor kann sich erhöhen oder verringern. In welche Richtung es geht, hängt davon ab, ob du später oder früher in Rente gehst. Trittst du erst nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand ein, so erhöht sich der Zugangsfaktor um 0,005 pro Kalendermonat, den du später in Rente gehst.

Nimmst du deine Altersrente erst ein Jahr nach Erreichend er Regelaltersgrenze in Anspruch, erhältst du also einen Zuschlag von 6 %. Etwas schlechter sieht es aus, wenn du deine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmst. Denn gehst du vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente, so verringert sich dein Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0,003. Praktisch bedeutet dies für 12 Monate frühzeitiger Rente eine Rentenkürzung um 3,6 %. Dabei verringert sich die Rente nicht nur für einen begrenzten Zeitraum, sondern auf Dauer.

Entgeltpunkte und Zugangsfaktor – das ist der Zusammenhang

Auf deinem Rentenbescheid findest du auch die Angabe, wie viele Entgeltpunkte du erreicht hast. Die Anzahl der Punkte hängt davon ab, wie viel Beiträge du in die Rentenversicherung eingezahlt hast.

Wo steht das mit dem Zugangsfaktor?

Der Zugangsfaktor ist im § 77 SGB VI geregelt. Darin kannst du nachlesen, dass der Zugangsfaktor für die reguläre Altersrente immer mit 1 angesetzt wird. Die Verminderung oder die Erhöhung des Zugangsfaktors ist ebenfalls im § 77 SGB VI vorgeschrieben.

Hast du deine Rente vor Beginn des maßgebenden Lebensalters bezogen, z.b. indem du vor der Vollendung des 65. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente bezogen hast, verringert sich der Zugangsfaktor jeden Monat um 0,003. Das Limit liegt allerdings bei 0,892. Kleiner kann der Faktor also nicht werden.

Was ist der Rentenartfaktor?

Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor, welcher ebenfalls in die Rentenformel eingeht. Es gibt verschiedene Renten, so z.b. die Rente wegen Alters, die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Daneben gibt es noch die Erwerbsunfähigkeit, die Berufsunfähigkeit, die Witwenrente die Vollwaisenrente und die Halbwaisenrente.

All diese Rentenarten gehen in unterschiedlicher Gewichtung in die Rentenformel ein und ergeben eine bestimmte Rentenhöhe. Ein Rentenartfaktor von 1 erhältst du, wenn du eine Rente wegen:

  • Alters
  • voller Erwerbsminderung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Erziehungszeiten oder als
  • Witwenrente (bis zum dritten Kalendermonats nach dem Tod des Ehepartners) beziehst.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird mit 0,5 angesetzt, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit mit 0,6667. Die Waisenrenten gehen nur zu 0,1 (Halbwaisenrente) oder 0,2 (Vollwaisenrente) ein.

Der Rentenartfaktor ist also nicht gleichzusetzen mit dem Zugangsfaktor. Denn der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor gehen beide unabhängig voneinander in die sogenannte Rentenformel ein.

 

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