Surcharging – Gebühren auf Kartenzahlungen sind begrenzt

Surcharging – Gebühren auf Kartenzahlungen sind begrenzt

Der Begriff „Surcharging“ taucht immer mal wieder auf. Gerade in Bezug auf das Interbankenentgelt. Doch was genau ist das?

Wer bereits in den USA unterwegs war und durch die Wüste Kaliforniens gereist ist, hat sicher festgestellt, dass die Zahlung mit Kreditkarte fast überall möglich ist. Selbst der kleine Getränkeautomat freut sich über eine Kreditkarte. Doch warum ist Deutschland so rückständig? Und wieso gibt es in Deutschland nur wenige Kreditkarten auf dem Markt, die uns viele Meilen oder Cashback bringen? Die Antwort liegt in den Gebühren auf Kartenzahlungen.

Was ist Surcharging?

Der Einsatz einer Kreditkarte kostet Geld. Heute merkt der Kunde davon zwar nicht viel, außer dass der Einsatz einer Kreditkarte nicht überall angeboten wird. Noch vor zwei Jahren gab es deutliche Hinweise auf Surcharging. Der Begriff wurde sogar offiziell ausgewiesen, nur eben nicht so genannt.

Wenn wir etwas im Online-Shop bestellt oder einen Flug bei Lufthansa gebucht hatten, konnten wir entweder das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Zahlung per Kreditkarte wählen. Das Lastschriftverfahren war kostenfrei, die Zahlung mit Kreditkarte wurde oft mit einem bestimmten Betrag on Top in Rechnung gestellt. Somit war der Preis für den kartenzahlenden Endkunden etwas höher. Diese Gebühr wurde vom Zahlungsempfänger auf den Kunden umgelegt. Dieser Vorgang nennt sich Surcharging. Auf Deutsch:

Surcharging ist das Abwälzen der Gebühren für die Kreditkartentransaktion auf den Kunden.

Mit dieser Methode hat der Händler seine Kosten für die Kartenzahlungen auf den Kunden umgelegt. Mit der „Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015“, die auch als zweite Zahlungsdienstrichtlinie der EU bekannt ist, wurde dieser Vorgang nun für den gesamten Euroraum verboten. Damit ist das Abwälzen der Gebühren auf den Endkunden, laut Artikel 62 Absatz 4 der zweiten Zahlungsrichtlinie, in der gesamten EU verboten. Eine Europäische Richtlinie muss immer in nationales Recht umgesetzt werden.

Ist Surcharging verboten?

Ja! In Deutschland wurde dem Surcharging-Verbot mit dem § 270a BGB „Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel Rechnung getragen:

„Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.“

Worauf bezieht sich das Surcharging-Verbot?

Die Erhebung eines Aufschlages ist nicht mehr gestattet. Aus diesem Grund merken wir als Kunde auch nichts mehr von den Gebühren, die für eine Kreditkartenzahlung anfällt. Dass die Zahlungsdienstleister Gebühren erheben und dem Händler in Rechnung stellen, ist allerdings weiterhin erlaubt. Untersagt ist lediglich, dass der Händler die Gebühren weitergibt.

Wo greift das Verbot der Gebühren auf SEPA-Zahlungen

Prinzipiell dürfen keine Gebühren für SEPA-Lastschriften auf den Kunden abgewälzt werden. Das Gleiche gilt für SEPA-Überweisungen. Anzuwenden ist diese Vorgabe auf Überweisungen und Lastschriften innerhalb der EU. Das bedeutet, dass entweder der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Issuer), oder der Zahlungsdienstleister des Empfängers (Acuierer) im EU-Gebiet ansässig sein muss. Logischerweise trifft das auch dann zu, wenn sowohl der Zahlungsdienstleister des Empfängers, als auch des Senders in der EU sitzen.

Interessant ist, dass es völlig irrelevant ist, um welchen Empfänger oder Zahler es geht. So sind sämtliche SEPA-Zahlungen innerhalb der EU gebührenfrei. Und zwar:

  • von einem Verbraucher an einen Unternehmer
  • die Zahlung zwischen Unternehmen
  • die Zahlung von Unternehmen an Verbraucher und
  • die Zahlung zwischen zwei Verbrauchern.

Diese Vorgabe machen sich moderne Zahlungsdienstleister zu Nutze, indem sie damit werben, dass jeder Inhaber eines entsprechenden Kontos (z.B. Revolut oder Paypal) kostenlos Geld auf Konten anderer Nutzer des gleichen Anbieters transferieren kann. Geldtransfer innerhalb der EU ist aber immer gebührenfrei, von daher ist dies nur ein simpler Werbegag.

Anders sieht es beim Einsatz von American Express oder Diners Club aus. Diese dürfen höhere Gebühren verlangen, da auf diese Anbieter nicht die zweite Zahlungsdienstrichtlinie angewandt wird. Anders als Visa oder Mastercard, geben sowohl Amex als auch Diners Club die Karten ohne zwischengeschaltete Bank heraus. Wer eine American Express Karte der Commerzbank einsetzt (muss vorher ein Girokonto bei der Commerzbank eröffnen), unterliegt allerdings dieser Gebührendeckelung, weil die Bank der Zahlungsdienstrichtlinie unterliegt.

Wieso gibt es in Deutschland so wenige Kreditkarten mit Meilen und Cashback?

Es gibt Sie bei uns natürlich schon, aber die Auswahl ist in anderen Ländern wesentlich größer. In den USA gibt es für jeden Sch… eine eigene Kreditkarte mit mehr oder weniger Benefits. Was geht bei uns?

Wir können zum Beispiel Punkte mit der Hilton Visa Card sammeln, Cashback mit der Targobank Kreditkarte und Meilen mit der Eurowings Visa Card, sowie der Miles and More Mastercard. Dann hört es allerdings bald auf. Punkte und Meilen bieten einen baren Gegenwert, denn diese lösen wir für einen Prämienflug auf die Kanaren oder eine Gratisnacht in den Hilton Hotels ein. Cashback spricht für sich, damit bekommen wir bares Geld zurück.

Wieso die Angebote so begrenzt sind, liegt natürlich auch an den geringen Gebühren, die eine Zahlung verursachen darf. So bleibt weniger Luft für große Benefits. Im Gegensatz zu den Visa Cards und Mastercards, ist Amex klar im Vorteil. Weil natürlich American Express höhere Gebühren auf einzelnen Transaktionen verlangen darf, kann auch ein höherer Gegenwert geboten werden. So tauschen wir die Membership Rewards in verschiedene Vielfliegerprogramme um, oder transferieren sie in mehrere Eliteprogramme der Hotels.

Firmenkreditkarten unterscheiden sich von den privaten Karten

Diese Gebührenbeschränkungen, die durch die zweite Zahlungsdienstrichtlinie in Kraft gesetzt worden, gelten nicht für Firmenkreditkarten. Diese sogenannten Business Cards verlangen pro Transaktion mehr Gebühren, so dass höhere Vorteile auf die Endkunden umgelegt werden können.

Aus diesem Grund ernten Besitzer der Miles and More Business Mastercard 1 Prämienmeile pro Euro, während die private Karte lediglich 1 Meile für je zwei Euro springen lässt.

Gebühren sind eben erlaubt, nur ist das „Surcharging“ auf den Zahlenden verboten.

Die Zahl der Zahlungskarten steigt

Die Zahl der Akzeptanzpartner von Mastercard und Visa Card ist durch die Begrenzung der Gebühren deutlich gestiegen. Der Trend wird weiter nach oben gehen. Insbesondere, weil auch die Zahl der Debitkarten in die Höhe schnellt und den Händlern damit noch weniger Gebühren auferlegt werden. Die Anbieter toller Kartenprodukte sprießen wie Pilze aus dem Boden. Gerade der Einsatz von Debitkarten hat zwei nicht zu unterschätzende Vorteile: jeder kann eine Debitcard bekommen (selbst mit schlechter Schufa, da ein Verschuldungsrisiko fast ausgeschlossen ist) und die Händler zahlen weniger Gebühren.

Bis auf den Kreditrahmen stehen dieses Karten den klassischen Kreditkarten um nichts nach. Es ist davon auszugehen, dass die Fintechs wie Revolut, Curve und auch der spanische Ableger der Santander Bank, die Openbank, mit weiteren spannenden Funktionen den Markt erobern. Es braucht nur Ideen…

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