Was ist ein gesetzliches Zahlungsmittel? Der Ärger mit der GEZ

Was ist ein gesetzliches Zahlungsmittel? Der Ärger mit der GEZ

Es fallen Fremdwährungsgebühren an, wenn der Euro nicht das gesetzliche Zahlungsmittel ist.“ Diesen Satz lesen wir im Preis-Leistungsverzeichnis der Kreditkarten. Umsätze in Euro sind gebührenfrei. Doch was genau ist ein gesetzliches Zahlungsmittel?

Um die Antwort zu finden, müssen wir erstmal herausfinden, was ein Zahlungsmittel ist.

Was sind Zahlungsmittel?

Wer zur Miete wohnt, muss die Miete bezahlen. Wer ein Haus finanziert, muss die Kreditraten bezahlen. Wer schon in der glücklichen Situation ist, ein eigenes Häuschen zu haben, der muss trotzdem einige Verbindlichkeiten erfüllen. Strom, Telefon, Privathaftpflichtversicherung etc.

Für das Begleichen dieser Verbindlichkeiten, ist eine Zahlung in Form von Geld notwendig. Dabei ist Geld nicht gleich Geld. Denn heutzutage gehen die wenigsten zum Vermieter und legen Bargeld auf den Tisch. Eine Überweisung ist bequem und schnell. Es kostet uns einen Knopfdruck und schon wandert das Giralgeld von dem eigenen Girokonto auf das Girokonto des Vermieters. Der Kredit wird nur als Giralgeld erzeugt und die Raten werden in Form des Giralgeldes von einem Konto zum anderen gebucht.

Wer den Wocheneinkauf oder die Tankfüllung mit der Kreditkarte zahlt, weil er dafür Meilen oder Cashback sammeln möchte, nutzt das Zahlungsmittel „Kreditkarte“. Das Brötchen beim Bäcker wird meist mit Bargeld gezahlt, die Kaution im Hotel, neuerdings auch mit der Debitkarte. Jegliche Zahlung, mit der wir eine Verbindlichkeit begleichen, wird mit einem Zahlungsmittel durchgeführt. Einige davon haben wir aufgezählt.

Nicht jeder akzeptiert jedes Zahlungsmittel

Ob Flug oder Wellnessurlaub – wir buchen meist mit Kreditkarte. Das hat mehrere Vorteile: Die Reise ist automatisch versichert, wenn die Zahlung über eine Kreditkarte erfolgt, die im Paket noch ein paar Reiseversicherungen enthält. An der Tanksäule bringt die BMW Card von American Express Cashback aufs Konto, auch die kostenlose Santander BestCard Classic Card bringt uns 1 % der Summe zurück. Mit Bargeld haben wir diese Möglichkeit nicht. In vielen Bäckereifilialen ist das Gegenteil der Fall. Kreditkarte, nein danke! Nur Bares ist Wahres.

An diesen Beispielen erkennen wir gut, was man unter branchenüblichen Zahlungsmitteln versteht. In den einzelnen Branchen legt man entweder auf Bargeld wert, oder auf Giralgeld. Der jeweilige Einsatz hat sich in der Branche etabliert. Während Bäckereien auch Kreditkarten nehmen können und das vereinzelt auch tun, ist die Zahlung von Bargeld immer noch der Standard. Das Onlinereisebüro dagegen setzt auf die Zahlung mit Giralgeld, also Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte.

Scheine und Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel

Neben den branchenüblichen Zahlungsmitteln gibt es auch ein gesetzliches Zahlungsmittel. In Deutschland wird Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel definiert. Euroscheine zählen dabei als unbeschränkte Zahlungsmittel, während Münzen zu den beschränkten Zahlungsmitteln zählen. Die Händler müssen also Scheine in unbegrenzter Anzahl annehmen, die Zahl der Münzen ist auf 50 begrenzt. Das bedeutet: der Händler kann, muss aber nicht mehr als 50 Münzen akzeptieren. Diese gesetzliche Vorgabe finden wir im Münzgesetz (MünzG) wieder:

Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht

(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

Aber wo steht nun, dass Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel ist?

Gesetzliches Zahlungsmittel heißt, dass wir damit überall bezahlen dürfen. Unser hiesiges Bargeld, der Euro, wird durch die Deutsche Bundesbank ausgegeben, die Ihren Sitz in der Finanzmetropole Frankfurt hat. Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht ein extra Gesetz für diese Institution geben würde. Das Gesetz heißt demzufolge:

Gesetz über die Deutsche Bundesbank

und wird mit BBankG abgekürzt. In diesem Gesetz gibt es den Paragraphen 14, der besagt, dass die Euroscheine das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind.

Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG)

14 Notenausgabe

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.

Abgaben an den Staat in bar, aber…

Ein gesetzliches Zahlungsmittel sollte auch für die Zahlungen an den Gesetzgeber geeignet sein. So dürfen wir sogar unser Knöllchen per Überweisung begleichen, mit ein wenig Glück wird sogar die Kreditkarte akzeptiert. Das ist eine gute Möglichkeit Meilen zu sammeln. Uns wird aber auch die Möglichkeit eingeräumt, die Summe bar einzuzahlen. Der neue Personalausweis ist in bar oder mit Girocard zu zahlen. Es handelt sich um eine Zwangsabgabe, denn dass wir einen Ausweis benötigen und wann er erneuert werden muss, legt der Gesetzgeber fest. Da wir verpflichtet sind einen Ausweis zu haben, werden wir logischerweise auch gezwungen die Kosten für dieses amtliche Dokument zu übernehmen. Bevor wir ein Gewerbe anmelden um Geld zu verdienen, weil wir evtl. noch kein Geld haben, müssen wir vorher für diesen Verwaltungsakt bezahlen. Auch das können wir in bar, also mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel erledigen.

Wenn der Gesetzgeber ein gesetzliches Zahlungsmittel nicht akzeptiert

Nun ist aber der Gesetzgeber auch gut darin seine eigenen Gesetze nicht einzuhalten. Jener ist auch gut darin die eigenen Gesetze mit diversen anderen Gesetzen auszuhebeln. So lassen sich die Grundrechte, die uns durch das Grundgesetz garantiert werden, über das Infektionsschutzgesetz ausknipsen.

Wer die Einkommenssteuer mit Bargeld begleichen möchte, hat es schwer. Noch schlimmer ist aber die GEZ, wie diese Institution früher genannt wurde. Es gibt gefühlt nichts verhassteres, als den Rundfunkbeitrag. Die Geldeintreibergesellschaft trieb bis Ende 2012 ihr Unwesen und trug schon den abschreckenden Namen „Gebühreneinzugszentrale“. Von daher kursierte diese Gebühr immer als „GEZ-Gebühr“. Das musste man halt bezahlen, es sei denn, man hatte kein Geld. So wurden hin und wieder auch Hunde und lang Verstorbene angemahnt, diese Zwangsgebühren zu begleichen. Heute wird diese aufgezwungene Gebühr etwas freundlicher als „Rundfunkbeitrag“ bezeichnet. Nun spielt es auch keine Rolle mehr, ob jemand einen Fernseher hat, Radio hört oder nur schläft. Diese Gebühren müssen bezahlt werden, da gibt es keine Gnade! Die Grundlage für diese Zwangsabgabe ist übrigens der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).

gesetzliches Zahlungsmittel nicht für Rundfunkgebühren

Damit das Eintreiben dieser aufgezwungenen Gelder nicht ganz so negativ klingt, hat man sich überlegt diese Firma als „Beitragsservice“ zu bezeichnen. Ist doch toll: wir müssen uns um nichts kümmern, denn der besondere Service besteht darin, uns freundlich an die Erteilung eines Lastschriftmandats zu erinnern und die Gebühren automatisiert einzuziehen. Nur das durch den Gesetzgeber als „unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel“ definierte Bargeld, dürfen wir für die Zahlung nicht nutzen. Es ist eben doch nicht „unbeschränkt gesetzlich“. Nur ein bisschen!

Firma des Zwangsgeldeintreibers

Der Eintreiber unserer Gebührenzahlung, in Form von Giralgeld, ist ein Gewerbe! Eine Firma! Oder eine Anstalt! Vielleicht eine GmbH? Eine AG? Das genaue Firmenkonstrukt wird uns im Impressum des „Beitragsservice“ erklärt. Hier steht es also in verständlichen Worten:

ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung der in der Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD) zusammen­geschlossenen Landesrund­funkanstalten, des ZDF und des Deutschland­radio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Freimersdorfer Weg 6

50829 Köln

Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)

E-Mail: impressum@rundfunkbeitrag.de

Alles klar?

Das gesetzliche Zahlungsmittel ist also eine überall anerkannte Art unsere Verbindlichkeiten zu begleichen. Das Bargeld muss von jedem, auch dem Staat selbst, akzeptiert werden. Also Immer! Nur eben nicht überall! Also doch nicht immer!

Also gibt es auch kein gesetzliches Zahlungsmittel, dass überall akzeptiert wird.

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