Was ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Bei der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) handelt es sich um eine Verordnung, die das zahnärztliche Honorar gesetzlich regelt. Jede zahnmedizinische Leistung wird in der Gebührenordnung für Zahnärzte aufgeführt. Der Ordnung wegen ist jeder Behandlungsform eine Nummer zugeordnet. Dieser Nummer wiederum ist ein bestimmter Punktewert zugeordnet, der dann mit einem festgelegten Geldbetrag multipliziert wird. So wird aus einer Nummer, ein Geldwert der Zahnarztrechnung.
Der Zahnarzt kann diesen Punktewert individuell mit einem weiteren Faktor multiplizieren. Dieser Faktor legt den Schwierigkeitsgrad fest und wird vom Zahnarzt willkürlich bestimmt. Genau das macht es so schwierig eine Zahnarztrechnung zu kontrollieren und ggf. Widerspruch einzulegen. Weil jeder Zahnarzt diesen Schwierigkeitsfaktor (Steigerungssatz) willkürlich festlegen kann, kommt es oft vor, dass ein und dieselbe Behandlung bei verschiedenen Zahnärzten unterschiedlich viel kostet.
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Für wen gilt die Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ)?
Als gesetzlich Versicherter, der eine Zahnbehandlung innerhalb der Regelversorgung bekommt, merkt von der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nichts.
Das liegt daran, dass die gesetzlichen Krankenkassen separat mit dem Zahnarzt abrechnen. Bei den privatversicherten Patienten ist dies anders, denn nun findet durchaus die Gebührenordnung für Zahnärzte Anwendung und wird durch den Steigerungsfaktor individuell erhöht. Wählt ein gesetzlich Versicherter eine Zusatzleistung, müssen diese im Rahmen der GOZ abgerechnet werden.
Was bedeuten die einzelnen Faktoren und Ziffern in der GOZ?
Wie bereits erwähnt, hat jede zahnärztliche Leistung eine bestimmte Ziffer in der GOZ. Jede Ziffer entspricht einem konkreten Punktewert und jeder Punktewert wird mit einem festgelegten Geldwert multipliziert. Im Ergebnis entsteht der Gebührensatz. Erst dann wird aus der Gebührenordnung für Zahnärzte eine konkrete Rechnung, für die bezifferte Kosten zu zahlen sind. Die Summe aller Punktewerte (bei mehreren Behandlungen), die mit dem Geldwert multipliziert wird, ergibt die Kosten nach dem einfachen Satz. Durch den Steigerungsfaktor wird der Schwierigkeitsgrad des Eingriffs wiedergegeben. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Zahnarzt einen unterschiedlichen Zeitaufwand für die Behandlung benötigt. Der einfache Satz bedeutet: es geht alles rasch und ist ganz einfach. Der 2,3-fache Satz heißt: es ist etwas schwieriger und der höhere Satz (mehr als der 2,3-fach) zeichnet eine aufwendige Behandlung aus: Es hat ziemlich lange gedauert, war sehr aufwendig und kompliziert.
Eine Abrechnung zum einfachen Satz, also der Faktor 1, bedarf keiner weiteren Begründung auf der Rechnung. Der 2,3- fache Satz auch nicht. Aus diesem Grund steht nur selten der Faktor 1 auf der Rechnung.
Anders sieht es aus, wenn der Zahnarzt einen höheren Faktor abrechnet. Was über den 2,3-fachen Satz hinausgeht, muss begründet werden. Diese Begründung findet sich meist als Textbeschreibung auf der Zahnarztrechnung wieder. So lesen wir Sätze wie: „Die Stelle war besonders schwer zugänglich…“ oder „Der Patient war ängstlich und hat stark geschwitzt…“.
Wenn die Gebührenordnung für Zahnärzte zur Anwendung kommt, wird es teuer
Sobald ein gesetzlich Versicherter mit der GOZ in Kontakt kommt, nimmt er eine Behandlung in Anspruch, die sich außerhalb der Regelversorgung befindet. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt. Die Rechnung für eine vollverblendete Krone wird nur zu einem kleinen Teil von der GKV beglichen. Der Zahnarzt wird den Anteil der Regelversorgung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen und diesen Betrag vom Rechnungsbetrag abziehen. Der Differenzbetrag belastet entweder dein Tagesgeldkonto oder das deiner Zahnzusatzversicherung. Genau dafür ist sie nämlich da.
Aufgrund des Steigerungsfaktors, der schon mal über 2,3 liegen kann, kann die Zahnarztrechnung schnell teuer werden. Dafür lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Entsprechend dem vereinbarten Tarif erhältst du einen Teil oder den vollständigen Differenzbetrag vom Versicherer.
Die meisten Versicherungen arbeiten nach dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass du in Vorkasse gehen musst und die Versicherungsleistung dann zurückbekommst. Eine gute Zahnzusatzversicherung bietet dir die Direktabrechnung mit dem Zahnarzt an. Im dentolo Premium Plus und bei der DA direkt, findest du diese Option.