Was ist grober Unfug? Belästigung der Allgemeinheit ist keine Straftat…

Was ist grober Unfug? Belästigung der Allgemeinheit ist keine Straftat…

Schon im Filmklassiker Banana Joe wird der Ganove Torcillo von Interpol gesucht. Grund: grober Unfug und Ruhestörung! Bei der Verlesung des Steckbriefes wird klar, was genau dieser grobe Blödsinn ist: Umleiten von Kugelschreibern auf die Bahamas!

Ist grober Unfug im StGB (Strafgesetzbuch) definiert?

Was heute im Ordnungswidrigkeitsgesetz zu finden ist, war früher ein Straftatbestand. Deswegen gab es im Strafgesetzbuch den § 360.

Was heute im Ordnungswidrigkeitsgesetz zu finden ist, war früher ein Straftatbestand. Deswegen gab es im Strafgesetzbuch den § 360.

Ein grober Unfug ist eine Handlung, die zur Störung der öffentlichen Ordnung führt. Damit ist eine Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens gemeint. Anders ausgedrückt: die Belästigung der Allgemeinheit.

Aus „grober Unfug“ in § 360 StGB, wurde dann aber „Belästigung der Allgemeinheit“ in § 118 OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz). Aber, die richtige Formulierung lautet: „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ – Ordnung muss sein!

Belästigung der Allgemeinheit ist eine Ordnungswidrigkeit

Der § 118 OWiG greift, wenn eine grob ungehörige Handlung zu einer Belästigung der Allgemeinheit führt. Es besteht also das Ziel darin, die Mitmenschen in besonderer Art zu stören. Diese Störung kann sogar die öffentliche Ordnung gefährden. Als Beispiele werden gerne das Pinkeln in der Öffentlichkeit und das grundlose Absetzen von Hilferufen genannt. Wer das Bundeswehrgelöbnis stört, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG.

In § 118 (OWiG) „Belästigung der Allgemeinheit“ steht:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.“

grober Unfug – einige Beispiele zum Verständnis

Grober Unfug wird durch ein Beispiel der Vergangenheit gut beschrieben. In diesem Zusammenhang ist interessant, was die Rechtsanwälte unter einer grob ungehörigen Handlung verstanden. Zum Beispiel fanden wir folgendes Zitat:

Die Presseveröffentlichung unwahrer, beunruhigende Nachrichten…

Dies wurde bereits vom Reichsgericht in Leipzig so gesehen. Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, als Oberster Gerichtshof im Deutschen Reich, zuständig. Diese Rechtsprechung ist also schon ein wenig älter. Das Veröffentlichen beunruhigender Nachrichten ist schon lange bekannt und wurde schon vor mehr als hundert Jahren bestraft!

Beispiele für groben Unfug finden wir auch in den Jahren 2020 und 2021. Dem liegt sogar das gleiche Grundproblem zu Füßen.

Wie ist denn die öffentliche Medienberichterstattung bezüglich der Fallzahlen einzuordnen? Nachdem das portugiesische Gericht in seinem Urteil darauf verwiesen hat, dass der PCR-Test für den Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion ungeeignet sei, bleiben viele Fragen offen.

Das Gericht zweifelt an, dass das Vorhandensein des Coronavirus-2 mit großer Sicherheit nachgewiesen werden kann. Viel gravierender ist aber die folgende Aussage: Die Infektiosität der positiv getesteten Menschen, welche keinerlei Krankheitssymptome zeigen, kann mit dem Drosten-Test nicht belegt werden.

Trotz dieser sachlichen Erkenntnis, die unserer Bundesregierung mit Sicherheit bekannt sein dürfte, wurde der weitreichende Lockdown verlängert. Zahlreiche Menschen – ob Erwachsene oder kleine Kinder – werden zu Hause eingesperrt und abgesondert. Als Rechtfertigung werden die hohen Fallzahlen genannt. Jeder positiv getestete Mensch wird so als potentielle Gefahr bezeichnet und durch die enormen Fallzahlen, wird die Bevölkerung durch Angst und Schrecken in einem Panikmodus gehalten.

Und womit werden die Fallzahlen ermitteln? Kürzlich führte auch das Wiener Gericht (AZ: VGW-103/048/3227/2021-2) aus, dass der PCR-Test und Antigentest nicht geeignet sei, eine objektive Beschreibung der Seuchenlage zu führen. Interessant, denn durch diese Werkzeuge werden Zahlen in willkürlicher Art und Weise propagiert, so dass die gesamte Bevölkerung im Panikmodus gehalten wird.

Wir erinnern uns aber an ein Beispiel für groben Unfug:

Die Presseveröffentlichung unwahrer, beunruhigende Nachrichten…

Beunruhigende Pressemitteilung durch die Bundesregierung

Die Frage ist nun, ob die ständig beunruhigenden Pressemitteilungen nicht auch das öffentliche Leben stören. Immerhin müssen wir langsam von Vorsatz ausgehen. Wenn wir auf Youtube überall die nervenden Hinweise sehen, dass wir „Aktuelle, wissenschaftliche Informationen…“ finden, ist unter Umständen schon fast von Cyberkriminalität zu sprechen. Die Nachrichten der Regierung sind irreführend und störend! Eben Unfug!

grober Unfug
Übersetzt heißt das: Einseitige Berichte finden Sie hier…

Die Bundesregierung schränkt allein auf Grund dieser Zahlen das öffentliche Leben stark ein, macht uns das Reisen schwer und tut alles, um die öffentliche Ordnung zu stören.

Das Wiener Urteil räumt auch mit den unterschiedlichen Zahlen auf, mit denen wir täglich bombardiert werden:

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht.“ 

Ähnlich argumentierten die Richter im Urteil des portugiesischen Berufungsgerichtes. Diese beziehen sich auf längst bekannte Hinweise. So haben schon die Fachärzte Prof. Bhakdi und Dr. Wodarg recht früh auf den zweifelhaften Nutzen hingewiesen. Auch Dr. Krämer und Dr. Köhnlein taten das.

Belästigung der Allgemeinheit – Demonstration und Unruhe als Beispiele

Wir erinnern uns an die Definition der Belästigung der Allgemeinheit:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

Das steht in § 118 (OWiG).

Es muss schon die Frage gestellt werden, warum die Bundesregierung nur einseitig berichtet und sich ausschließlich auf die einseitig denkenden Berater beschränkt.

Wenn Verlautbarungen der Bundesregierung nicht nachvollziehbar sind, weil die Grundlage dafür (PCR-Test) bereits von mehreren Gerichten in Frage gestellt wird, muss man sich nicht wundern, wenn sich die Menschen auflehnen.

Wie viele Menschen auf die Straße gehen, sehen wir an den Demonstrationen. Doch das ist leicht nachvollziehbar: Menschen die ständig gegängelt werden, denen die Grundlage für das eigene Einkommen genommen wird und die keinen Sinn in den komischen Maßnahmen der Bundesregierung sehen, nehmen das Recht in Anspruch ihren Unmut zu äußern. Wenn das keine Störung des Friedens ist, was ist es dann? Die protestierenden Menschen wehren sich gegen den groben Unfug der Regierung, welcher die Allgemeinheit belästigt. Das Recht dazu haben wir durch Artikel 20 GG, Absatz 4:

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Grober Unfug durch die Regierung

Wir haben also Unruhen, Demonstrationen, Unzufriedenheit, zerstörte Existenzen und Polizeigewalt. Das alles auf Grundlage zweifelhafter Testergebnisse! Provoziert ist die instabile Lage durch das Hin- und Her der Bundesregierung. Eine Störung der öffentlichen Ruhe ist das auf jeden Fall. Die ständigen Panikbilder tragen nicht zur Entspannung bei. Demzufolge kann es sich nur um groben Unfug handeln!

Tja, früher gab es Handschellen, heute ist ein Ordnungsgeld zu zahlen. Liebe Regierung, bitte überweisen Sie …

Belästigung der Allgemeinheit – weitere Beispiele

Nun möchten wir dir für die Belästigung der Allgemeinheit noch ein paar Beispiele aufzählen und damit erklären, was grober Unfug ist.

Mit unserer Regierung sind wir lange nicht am Ende angekommen. Tagtäglich werden uns die Beispiele regelrecht unter die Nase gerieben. Doch gibt es die den groben Unfug auch in anderen Bereichen?

Ja, es gibt viele Möglichkeiten die Allgemeinheit zu belästigen. Als Beispiele sein genannt:

  • Viele Böller am Sonntag zünden
  • etwas Stinkendes in den Hausflur stellen
  • in einem Kochtopf auf dem Campingofen (Marktplatz) viele Chilischoten kochen – nicht nachmachen, der Wasserdampf brennt in den Augen
  • Nachts laut singen und Menschen nerven
  • Nachts an die Heizungsrohre klopfen
  • Viele Menschen fragen: „Können Sie mir sagen, was ich hier will?
  • Verkehrsschilder rumdrehen

Die laute Party in der Nacht ist eine Störung der öffentlichen Ordnung. Sobald die Nachbarschaft in der abendlichen Ruhe gestört wird, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat ist das nicht.

Allerdings kann durch manchen Streich auch eine Straftat entstehen oder anderen Menschen ein erheblicher Schaden entstehen. Entfernst du ein Hinweisschild für eine Gefahr (Wenn dieses Schild auf einen Straßenschaden hinweist), kann es passieren, dass du damit nicht nur die öffentliche Ordnung störst. Kommen Menschen oder Gegenstände (Auto) zu schaden, bewegst du dich im Bereich der Straftaten.

In dem Fall kann es eklig werden. Da solltest du eine gute Rechtschutzversicherung haben. Ob sie bei Vorsatz zahlt, sei mal dahingestellt.

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